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Stellungnahme des KRFD zum vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV)

Mönchengladbach, 31. Januar 2024.

KRFD-Standpunkt in Bezug auf den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
(Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
Wesentliches Ziel eines Gesetzes zum Abbau von Bürokratie in verschiedensten Bereichen des Alltags von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch in Wirtschaft und Verwaltung, sollte sein, Abläufe zu vereinfachen und zu verkürzen, ohne die Sicherheit der Verfahrensweisen herabzusetzen. Die fortschreitende Digitalisierung sollte zum Motor der Verschlankung von Bürokratie werden.
Das Vorhaben des Bundes, Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) in beträchtlichem Maße zu entlasten, ist grundsätzlich zu begrüßen.
Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. betrachtet das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz als gut geeigneten Weg, den Arbeitsalltag in Verwaltungen und Unternehmen zu erleichtern und Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Viele Ansätze im Gesetzentwurf sind vollumfänglich begrüßenswert.


Zu Artikel 6 – Änderung des Bundesmeldegesetzes:
Aus Sicht des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. ist hier besonders die wegfallende Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige hervorzuheben. Dies wird nicht nur zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft führen, es stellt auch eine Vereinfachung der Abläufe für Beherbergungsgäste dar. Insbesondere Mehrkindfamilien schilderten uns in der Vergangenheit die Herausforderungen, die Reisen mit drei und mehr Kindern in vielen Fällen mit sich brachte, da häufig nicht ein Formular, sondern mehrere aufgrund der Kinderzahl ausgefüllt werden musste. Das führte immer wieder zu Wartezeiten für andere Hotelgäste und brachte Unverständnis und Missbilligung seitens Dritter mit sich, was der Akzeptanz von Mehrkindfamilien in der Gesellschaft wenig zuträglich zu sein scheint. Als Verband, der sich vorrangig für die Interessen von kinderreichen Familien einsetzt, bitten wir bei der Umsetzung des Gesetzes darum zu beachten, dass Mehrkindfamilien anderen Familien gegenüber gleichbehandelt werden. Unserer Erfahrung nach müssen sie ihre Elterneigenschaft für alle Kinder überproportional oft nachweisen. Hier müssen Verfahrenswege geschaffen werden, die nicht zu erneutem Aufbau bürokratischer Hürden führen: Sollte ein Nachweis der Elterneigenschaft für alle beherbergten Kinder der Familie als erforderlich betrachtet werden, so kann dieser über eine bundesweit einzuführende Mehrkindfamilienkarte oder eine Mehrkindfamilienkarte des Bundeslandes, in dem die Familie wohnhaft ist, erfolgen (wie es bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Thüringen und weiteren Bundesländern möglich ist). Das Mitführen von Geburtsurkunden oder ähnlichem betrachtet der Verband kinderreicher Familien als nicht zielführend.


Zu Artikel 13 – Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
Das Vorhaben, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken oder gänzlich auf diese zu verzichten, betrachtet der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. als sinnvolle Maßnahme, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Insbesondere die digitale Abwicklung von vielen Rechtsgeschäften wird den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger, die über solche Zugänge nicht verfügen, gleichberechtigt an allen Verfahren teilhaben können. So sehen wir die Digitalisierung von Betriebskostenabrechnungen als Schritt an, der notwendig ist, jedoch nicht für alle Bürgerinnen und Bürger zur Vereinfachung ihres Alltags führen wird. Bereits die Digitalisierung von Gehaltsabrechnungen bringt schon heute für einen Teil der Bevölkerung Hürden mit sich, denen diese ohne Unterstützung nur mit Mühen begegnen können. Hierauf sollte von Seiten des Gesetzgebers und der Unternehmen Rücksicht genommen werden, Bürgerinnen und Bürger, die aus verschiedensten Gründen keinen Zugang zu digitalen Medien haben, sollten auf eine analoge Ausfertigung der Betriebskostenabrechnung bei begründeten Zweifelsfällen Anspruch haben.

Zu Artikel 45 – Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:
Bezüglich des Automatisierten Datenabrufs bei den Standesämtern (§25) wäre die gleichzeitige Bereitstellung der Steuer-Identnummer des Kindes durch die Finanzämter in diesem Datensatz geeignet, Eltern in ihrem Alltag zu entlasten. Die bei Anträgen stets anzugebende Steuer-Identnummer stellt viele Familien unserer Erfahrung nach bei Antragstellungen vor Herausforderungen. Häufig muss diese erneut angefordert werden oder die Recherche nach der individuellen Steuernummer des jeweiligen Kindes verzögert die beabsichtigte Antragstellung auf Familienleistungen. Eine Verknüpfung mit den Meldedaten und der Zugriff der bearbeitenden Stellen auf diese wäre wünschenswert., wenn die Erziehungsberechtigten dem zugestimmt haben.

Zu Artikel 46 – Änderung der Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten:
Die Angleichung einer Teilzeitbeschäftigung außerhalb des Soldatenverhältnisses auf den Umfang von 32 Stunden analog zu anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten in der Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten begrüßt der Verband kinderreicher Familien Deutschland
e.V. als notwendige Maßnahme zur Schaffung von gleichberechtigter Teilhabe junger Eltern in diesem Tätigkeitsfeld am Berufsleben.
Generell bleibt anzumerken, dass die Rückbeorderung aus der Elternzeit auch im Ausnahmefall für Soldatinnen und Soldaten mit drei und mehr minderjährigen Kindern oder mit mindestens einem schwerbehinderten Kind aus unserer Sicht besonders kritisch hinterfragt werden sollte. Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. regt an, mit dem dritten minderjährigen Kind bzw. mit einem schwerbehinderten Kind im Haushalt einen Ausnahmetatbestand zu schaffen, der eine Rückbeorderung aus der Elternzeit ausschließt.


Insgesamt betonen wir, dass der Entwurf aus unserer Sicht gelungen ist und geeignet scheint, wesentliche bürokratische Hürden in vielen Bereichen des täglichen Lebens
abzubauen. Gleichzeitig scheint es notwendig, auch zukünftig Verwaltungsabläufe und Bürokratie an den jeweiligen Stand der Digitalisierung in Deutschland anzupassen und möglichst weitere verschlankende und entlastende Maßnahmen zu entwickeln.

Hier finden Sie die Stellungnahme als pdf-Datei.

KRFD-Stellungnahme zur 2. Verbändeanhörung bzgl. Kindergrundsicherung

Stellungnahme zweite Verbändeanhörung Kindergrundsicherung

Wesentliches Ziel der Kindergrundsicherung ist es, Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und damit eine Chancengleichheit unabhängig von der sozialen Herkunft zu ermöglichen. Die Sicherung des Existenzminimums der Kinder ist eines der grundlegendsten Anliegen unserer Gesellschaft. Derzeit existiert eine Vielzahl an Leistungen innerhalb der Kinder- und Familienförderung, die aufgrund deren Komplexität und weiteren Hürden des Beantragungsverfahrens die Familien zuweilen nicht erreichen. Nur ca. 30 Prozent der Antragsberechtigten rufen die Leistungen ab. Eine grundlegende Reform des Sozialrechts durch eine Kindergrundsicherung, die bestehende Leistung bündelt und das Kinderexistenzminimum gewährleistet, ist daher ein Vorhaben, das nachdrücklich zu begrüßen ist.

Grundsätzlich betrachtet der Verband kinderreicher Familie Deutschland e.V. die Initiative zur Einführung einer Kindergrundsicherung als einen positiven Ansatz. Es ist zweifellos wichtig und richtig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensbedingungen von Kindern, die in Armut aufwachsen, nachhaltig zu verbessern. Kinder aus einkommensschwachen Familien sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, soziale Ungerechtigkeiten zu erleiden, die ihre Entwicklungschancen und später beruflichen Möglichkeiten beeinträchtigen. Die vereinfachte Antragstellung, die geplante Bündelung aller Angebote sowie deren Digitalisierung ist zu unterstützen – wenn die Umsetzung denn wie angekündigt auch erfolge. Vor diesem Hintergrund hält der Verband die Einführung einer Kindergrundsicherung für einen Schritt in die richtige Richtung zur Armutsbekämpfung. ...

Der Verband plädiert für eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs, um sicherzustellen, dass kinderreiche Familien die gleiche Aufmerksamkeit und Unterstützung zuteil wird wie anderen Familienmodellen, denn der vorliegende Gesetzesentwurf nimmt die Situation von kinderreichen Familien nicht annähernd in den Blick. Über alle Familienformen hinweg steigt das Armutsrisiko mit der Kinderzahl, d.h. rund ein Drittel (32 Prozent) der Mehrkindfamilien, also Familien mit drei oder mehr Kindern, gelten als einkommensarm und haben damit ein deutlich höheres Armutsrisiko. 17,7 Prozent beziehen SGB II-Leistungen (vgl. Bertelsmannstudie 2022). Daraus ergibt sich, dass Familien mit drei oder mehr Kindern einem fast dreimal so hohem Armutsrisiko ausgesetzt sind wie Familien mit einem oder zwei Kindern. Damit sind Mehrkindfamilien neben Alleinerziehenden (ca. 40%) besonders armutsgefährdet.

 

KRFD-Stellungnahme zweite Verbändeanhörung

KRFD-Stellungnahme zweite Verbändeanhörung (61,4 KiB)

KRFD-Stellungnahme zweite Verbändeanhörung - Fragenkatalog

KRFD-Stellungnahme zweite Verbändeanhörung (50,1 KiB)

Ausnahmegenehmigung Führerschein für Familien ab acht Kindern
KRFD-Stellungnahme zu „Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung“

Einblick in die Mobilitätssituation von kinderreichen Familien – Eine Bestandsaufnahme

10 Gründe für kinderreiche Familien für die Möglichkeit zum Erwerb von Eigenheimen:

  1. gegenwärtige Marktsituation: eklatanter Mangel an mehrkindtauglichem, großem Wohnraum: kinderreiche Familien finden keinen großen Wohnraum; großer Wohnraum wird nicht gebaut bzw. angeboten
  2. steigende, oftmals nicht (mehr) bezahlbare Mietpreise: Kinderreichen Familien steht aufgrund der Care-Arbeit temporär oftmals nur ein bis anderthalb Gehälter zur Verfügung.
  3. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Einfamilienhäuser bieten oft mehr Möglichkeiten zur Implementierung energieeffizienter Technologien. Der Pro-Kopf-Verbrauch in Einpersonenhaushalten ist rund 38 % größer als im Durchschnitt aller Haushalte. Verglichen mit dem Pro-Kopf-Verbrauch in Haushalten mit drei und mehr Personen verbrauchten Alleinlebende sogar 76 % mehr Energie. Knapp drei Viertel (71 %) des gesamten Energieverbrauchs im Bereich Wohnen machte das Heizen mit durchschnittlich gut 6.200 Kilowattstunden pro Kopf aus. Gut 9.200 Kilowattstunden benötigten Alleinlebende zum Heizen ihrer eigenen vier Wände – mehr als doppelt so viel wie jede Person, die mit mindestens zwei weiteren Personen zusammenlebt (4.500 Kilowattstunden pro Person). Quelle
  4. Familienfreundlichkeit und Platzbedarf | Entwicklung zu Mehrgenerationenhäusern: Einfamilienhäuser bieten Platz und Zimmer, um den Bedürfnissen aller Familienmitglieder gerecht zu werden, insbesondere für Kinder zum Spielen und altersgerechten, gesunden Aufwachsen mit genügend Rückzugsmöglichkeiten. Studien zeigen, dass ein eigener Arbeitsplatz für jedes Kind u. U. einen besseren Lernerfolg verspricht. Die Flexibilität und eigene Bestimmung über Raumaufteilung ermöglicht u.a. das Einrichten von Spielzimmern und ruhigen Lernbereichen; eine Küche, die ausreichend groß ist und mit einem Tisch, der Sitzplätze für alle Familienmitglieder bietet; zwei Toiletten, die den Alltag erleichtern … Kinder, die in kinderreichen Familien sozialisiert werden, neigen später eher dazu, selbst große Familien zu gründen. Somit bleiben auch die Häuser im Bestand der Familie. Sie entwickeln sich hin zu Mehrgenerationenhäusern. Eine Pflege von Angehörigen (im Falle von Behinderung, Krankheiten oder aus Altersgründen) erweist sich in den eigenen vier Wänden als wesentlich vorteilhafter. Ausgesprochen kinderreiche Familien nehmen dabei ihre Eltern für die spätere Pflege mit in ihr Haus auf, um eine Pflege sicherzustellen.
  5. Eigenversorgung: Einfamilienhäuser ermöglichen es kinderreichen Familien, sich selbst nachhaltiger zu versorgen. Mit einem Garten oder Grundstück haben Familien die Möglichkeit, Gemüse und Obst anzubauen. Dies kann den Bedarf an Lebensmittelimporten reduzieren und den CO2-Fußabdruck verringern. Darüber hinaus können sie auch Regenwassernutzungssysteme implementieren, um Wasser zu sparen. Kinder können Wachstum und Naturprozesse von Gemüse etc. erfahren. Das Selbstverständnis und das Bewusstsein für den Schutz von Umwelt und Schonung der Ressourcen werden so bereits im frühesten Kinderalter geschult und somit zu einer Selbstverständlichkeit.
  6. Langfristige Investition | Altersvorsorge: Für viele kinderreiche Familien ist der Kauf eines Einfamilienhauses eine langfristige Investition in ihre Zukunft, denn der Vermögensaufbau gestaltet sich schwierig. Das Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen ist geringer und lässt weniger (bis keinen) Spielraum um Rücklagen zu bilden. Quelle
  7. Widerspruch zum Erlass auf Bundesebene/ Nichtnutzen des WEF-Programms: Das Verbot in Münster benachteiligt alle interessierten Familien, die dadurch nicht das seit 01.06.2023 gültige Programm des Bundesbauministeriums, das ausschließlich Immobilien zur Selbstnutzung fördern soll, in Anspruch nehmen können. Die dafür angesprochene Zielgruppe „Familien“, kann nicht am Bundesprogramm „Wohneigentum für Familien“ teilnehmen.
  8. Mobilität: Große Familien benötigen Platz für ihre Mobilität über verschiedene Altersgruppen und Personen hinweg, wie beispielsweise ein größeres Fahrzeug, Fahrräder, Roller, Kinderwagen und Lastenrad usw. für alle Familienmitglieder. In und an Einfamilienhäusern kann dieser Platzbedarf geplant und vorgehalten werden. Zudem bieten private Einfahrten und Garagen die Möglichkeit für Carsharing- oder Fahrgemeinschaftsprogramme, um den Verkehr zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern.
  9. Einschränkung der Wahlmöglichkeit: Eine Abschaffung der Eigenheimförderung und das Verbot des Baus von Einfamilienhäusern würde die Wahlmöglichkeiten für kinderreiche Familien massiv einschränken und ein Haus nicht nur als Daseins-, sondern insbesondere auch als Altersvorsorge für einen Teil von Bürgerinnen und Bürgern erheblich in Frage stellen.
  10. Gemeinschaft und soziale Interaktion: Einfamilienhäuser ermöglichen es kinderreichen Familien, in einer familiären und nachbarschaftlichen Umgebung zu leben. Dies kann zu einer stärkeren Gemeinschaftsbildung führen, in der Ressourcen geteilt und nachhaltige Praktiken gefördert werden können.

KRFD-Arbeitspapier zur Mobilitätssituation

KRFD-Arbeitspapier zur Mobilitätssituation (209,9 KiB)

KRFD-Arbeitspapier zur Mobilitätssituation kinderreicher Familien

Einblick in die Mobilitätssituation von kinderreichen Familien – Eine Bestandsaufnahme

Kinderreiche Familien wünschen sich eine „Familienkomponente“ beim 49-Euro-Ticket und ein sozial-verträgliches Modell für alle schulpflichtigen Kinder:

Für das 49-Euro-Ticket ist eine zielgenaue, wirksame und nachhaltige Maßnahme zur Entlastung von den von Teuerungen akut betroffenen Familien nötig. Es braucht ein Ticketmodell, dass große Familien nicht belastet, sondern entlastet. Wir plädieren daher dringend für eine Nachbesserung beim Deutschlandticket. Hier regen wir die Mitnahmemöglichkeit eigener Kinder an. Außerdem schlagen wir eine Übertragbarkeit des Tickets auf die eigenen Kinder vor, damit auch ältere Kinder jüngere Geschwisterkinder mitnehmen können.

Angelehnt an das Angebot der Deutschen Bahn auf Bundesebene setzen wir uns zusätzlich bundesweit für ein 19-Euro-Ticket, ein „Junge-Leute-Ticket“, für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen (bis zum 27. Lebensjahr) ein.

Kinderreiche Familien wünschen sich eine Pro-Kopf-Berücksichtigung bei der CO2-Steuer

Um dem gegenwärtigen Ungleichgewicht entgegenzuwirken, bitten wir Sie die Besteuerungsgrundlage zu überarbeiten und anzupassen. Eine Festsetzung der CO2-Steuer im Verhältnis zur Personenanzahl pro Haushalt könnte hier entgegenwirken. Man könnte dann die KFZ-Steuererleichterung an die Kindergeldbescheide koppeln, da die Daten ohnehin vorhanden sind. (Es ähnelt der Steuerbefreiung für grüne Kennzeichen in der Landwirtschaft.) Die Umsetzung sähe unkompliziert aus: Man reicht bei der KFZ-Steuerstelle den Kindergeldbescheid ein und bekommt den Erlass auf Nachfrage gewährt.

Alternativ könnte eine finanzielle Unterstützung der Familien mit 3+ Kindern durch Subventionen beim Kauf eines entsprechend großen Familienwagens geben.

Detaillierte Beispiele und Berechnungen sowie eine Kommentierung von Angeboten zu "Car Sharing" und "Lastenrädern" entnehmen Sie bitte dem unten stehenden *pdf-Dokument.

KRFD-Arbeitspapier zur Mobilitätssituation

Die KRFD-Stellungnahme zur aktuellen Bertelsmann-Studie "Mehrkindfamilien gerecht werden"

Die KRFD-Stellungnahme zur aktuellen Bertelsmann-Studie Mehrkindfamilien gerecht werden: Bedarfe im Alltag von Familien mit drei und mehr Kindern (2022)

Die kinderreiche Familie - Leistungsträger aus der Mitte der Gesellschaft

Mönchengladbach, den 10.11.2022. Die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung widmet sich einem „blinden Fleck“ (S. 92) innerhalb der Familienformen: die Mehrkindfamilie. Sie ist innerhalb der unterschiedlichen Familienentwürfe eine der Gruppen, die besonders benachteiligt, aber deutlich zu wenig gefördert sind. Das Familienmodell mit zwei Elternteilen und ihren beiden Kindern ist auch heute die Norm. Familienförderung orientiert sich noch immer vor allem an diesem Modell. Mehrkindfamilien sind keine „statistische Randgruppe“ (S. 92) sind, sondern sie leisten einen überdurchschnittlich hohen Beitrag zum Generationenvertrag.
Die Studie bekräftigt die langjährige Forderung des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V.: Mehrkindfamilien sollten politisch wie gesellschaftlich stärker entlastet werden! (S. 79) Dabei wird die Beobachtung wiedergegeben, dass sowohl in Politik als auch in der Forschung „kein nachhaltiges Interesse“ (S. 92) an einer spezifischen Analyse und Beachtung der Mehrkindfamilienform existiere. Die Themen von Mehrkindfamilien seien „nicht attraktiv“ (S. 45). Immer noch halten sich in der Gesellschaft zwei stereotypische Bilder über Mehrkindfamilien hartnäckig: Familien mit vielen Kindern seien entweder sehr arm oder sehr reich. In den Köpfen vieler Menschen werden sie als anders, nicht-normal bzw. von der „Norm abweichend“ gesehen. Sie fallen „aus der Rolle“ (S. 92). Dabei stehen Mehrkindfamilien nachweislich in der Mitte der Gesellschaft und sind weiter verbreitet als die Wahrnehmung der Öffentlichkeit suggeriert: jedes 4. Kind wächst mit zwei oder mehr Geschwisterkindern auf. Zudem sind „Mehrkindfamilien vielfältig“ (Factsheet S. 1.). Sie werden u.a. als pragmatisch, dynamisch, liebevoll, respektvoll, chaotisch, harmonisch, kreativ, flexibel, strukturiert und fokussiert dargestellt. Sie sind nie einsam.

Andresen et. al. zeigen deutlich, dass das für Deutschland prägende Familienbild (zwei Erwachsene und zwei Kinder), welches mit dem Ideal des „guten“ Aufwachsens und einer „guten“ Erziehung mit nur einem Geschwisterkind einhergeht, deutlich überholt und vergangenheitsbezogen ist. In Deutschland werden Paare strukturell benachteiligt, die sich für ein Leben mit vielen Kindern entscheiden. Die Bertelsmann-Studie bestätigt, worauf der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. schon seit vielen Jahren aufmerksam macht: dass „Mehrkindfamilien vielfach nicht mitgedacht werden“ (S. 93).

Die Studie arbeitet sehr heraus, dass Mütter und Väter mit drei und mehr Kindern einen anspruchsvollen Alltag auf sich nehmen. Sie verzichten oft auf eine (umfänglichere) Erwerbstätigkeit, senken damit die Möglichkeit zur eigenen Altersvorsorge, verfügen über weniger Zeit zur Regeneration und stellen eigene Wünsche in den Hintergrund. Über 80 % der Mehrkindfamilien sind verheiratet. Die Ehe und eine stabile Partnerschaft legen dabei ein Fundament für ein gesundes Aufwachsen ihrer Kinder.

Die Studie zeigt, was wir als Verband kinderreicher Familien schon lange verdeutlichen: Mit jedem einzelnen Kind nimmt das Potenzial zu, neue Erfahrungen zu sammeln. Dadurch entsteht die Möglichkeit, als Mutter und Vater vielfältige Perspektiven mitzuerleben: Der Wissens- und Erfahrungsschatz der Kinder nimmt in unterschiedlichen Bereichen zu und sie werden selbst „Expert:innen“ auf ihrem Gebiet. Zudem wird bestätigt, dass Kinder aus Mehrkindfamilien über hohe kommunikative Kompetenzen, große emotionale Belastbarkeit sowie ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Eltern und jüngeren Geschwisterkindern verfügen. So lernen sie Respekt und Wertschätzung nebst Vertrauen und einer Diskussionskultur bereits im kleinen „System“ Familie kennen. Die Familie ist die kleinste Einheit der Gesellschaft – und fördert in hohem Maße ihren Zusammenhalt. Für Mehrkindfamilien, so die Studie, ist die Familie besonders wichtig.

Es ist unverständlich, warum die Leistung von Mehrkindfamilien – insbesondere mit Blick auf den Generationenvertrag in unserer Gesellschaft – zu wenig anerkannt wird. Oft wird in den Berichten deutlich, dass sich Eltern über ihre eigene Altersvorsorge Gedanken machen und sorgenvoll auf ihre Rente schauen. Das derzeitige Rentensystem zielt überwiegend auf die monetären Beiträge der aktuell Erwerbstätigen ab. Dabei wird der generative Beitrag von Familien durch die Geburt, Erziehung und Ausbildung von Kindern nahezu völlig außer Acht gelassen, obwohl Familien einen unverzichtbaren Beitrag für das umlagefinanzierte Rentensystem leisten. Der Verband kinderreicher Familien fordert daher eine Reduzierung der Rentenbeiträge für Familien in Abhängigkeit von der Kinderzahl und damit eine Berücksichtigung der elterlichen Erziehungsleistung bei der Rentenversicherung.

Das Armutsrisiko von Mehrkindfamilien ist deutlich erhöht. Daher muss das Kindergeld als familienpolitische Leistung dringend deutlich ausgebaut werden, um echte Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Höhe des Kindergeldes für dritte und weitere Kinder muss wieder stärker die besondere Leistung kinderreicher Familien berücksichtigen. Das Kindergeld für dritte Kinder ist daher 50 Prozent und das Kindergeld für vierte und weitere Kinder 75 % über dem Kindergeld für erste und zweite Kinder anzusetzen.

Die Studie zeigt zudem, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbands seit vielen Jahren in der praktischen Arbeit erleben: Jede dritte kinderreiche Frau ist gut bis sehr gut ausgebildet (Factsheet S. 1). Viele Mütter von drei und mehr Kindern wollen weiter in Teil- oder Vollzeit berufstätig sein. Das Familieneinkommen ist dennoch aufgrund der Haushaltsgröße und des hohen Bedarfs viel niedriger als bei anderen Lebensmodellen. Eine finanzielle Förderung von Mehrkindfamilien, die diesen Mangel zumindest anteilig ausgleicht, ist dringend notwendig und keine ungerechtfertigte besondere Förderung eines einzelnen Lebensmodells. Der Verband kinderreicher Familien fordert daher lebensweltorientierte, passgenaue Arbeitszeitmodelle, echte Wahlfreiheit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auch nach langjähriger Familienphase. Ein Teilhabegeld, das die wirtschaftende, mittelständische Mehrkindfamilie übersehen würde, riskiert hingegen das Potential einer gesellschaftlichen Spaltung und Verstärkung von Stereotypen, die diese Studie in ihrem Anliegen eindrücklich widerlegt hat.

Aktuell führen Inflation und steigende Energiepreise dazu, dass Mehrkindfamilien im besonderen Maße an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Ihr finanzieller Spielraum ist ohnehin eng. Die Studie umreißt die finanziellen Herausforderungen, vor denen Mehrkindfamilien immer wieder stehen: Ein bis zwei Einkommen müssen für eine große Zahl von Haushaltsmitgliedern ausreichen. In großen Familien ist vor allem der Verbrauch an Lebensmitteln und Hygieneartikeln sehr hoch: wer fünf Kinder zwischen 3 und 18 Jahren versorgen muss, kommt mit 2 Packungen Milch, einem Brot und 1,5 kg Nudeln gerade mal einen Tag lang hin. Die aktuellen Preisentwicklungen bei den Lebensmitteln treffen die kinderreichen Familien besonders hart. Der Alltag und das Leben mit Kindern ist herausfordernd – und wird auch der Mahlzeiten für die Familie immer teurer. Im Zusammenhang mit Mobilität nennt die Studie die Kosten für den ÖPNV für schulpflichtige Kinder, die große Löcher in das Familienbudget reißen. Zudem werden fehlende Angebote und Vergünstigungen für große Familien im Freizeit- und Kultursektor treffend identifiziert. Die Familienkarte für das Freibad oder den Zoo darf sich nicht an der „Zwei-Kind-Familie“ orientieren. „Also egal, was wir machen, sobald wir einen Fuß vor die Tür setzen, wird es für uns teuer“, heißt es von einer Mutter (S. 78) sehr treffend. Auch ausreichend großer Wohnraum ist gerade in Mehrkindfamilien selten und gleicht in manchen Gegenden in Deutschland einem Glücksspiel. Daher ist es notwendig, dass Wohnen auch mit mehreren Kindern finanzierbar bleibt. Es braucht eine entsprechende Berücksichtigung großer Haushalte beim Wohngeld genauso wie eine Förderung beim Erwerb von Wohneigentum. Der Verband kinderreicher Familien setzt sich zudem für echte Mehrkindfamilienkarten ein, um Zugänge zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu erleichtern und Familien in ihrem Alltag konkret zu unterstützen. Die Kostenstrukturen und Zugänge von Kindern und Jugendlichen zu Bildung, Verkehr und Kultur müssen auf kinderreiche Familien abgestimmt werden.

Die Handlungsempfehlungen der Studie für Mehrkindfamilien, entsprechen den langjährigen Forderungen des Verbands kinderreicher Familien und untermauern diese mit der wissenschaftlichen Datenlage vollumfänglich. Es ist notwendig, Mehrkindfamilien nicht nur verstärkt zu fördern und zu unterstützen. Es ist dringend geboten, ihre Bedarfe und Themen zu analysieren und diese in den wissenschaftlichen und politischen Diskurs einzubringen. Bei Modellrechnungen und Analysen sollten die Mehrkindfamilien stets Berücksichtigung finden – wer zur Mitte der Gesellschaft gehört und einen beträchtlichen Anteil an gesellschaftlichen Prozessen hat, verdient Berücksichtigung und Wertschätzung, aber auch gerechte und faire Behandlung.

Stellungnahme zur aktuellen Bertelsmann Studie

Brief an den Erzbischof Herrn Dr. Heiner Koch

Mönchengladbach, Februar 2022.
Der KRFD hat sich beim Erzbischof von Berlin (in seiner Funktion als Familienbischof) für einen wertschätzenden Umgang mit kinderreichen Familien eingesetzt. Anlass dazu waren zurückliegende Äußerungen des Papstes über Kaiserschnittgeburten und eine verantwortungsbewusste Elternschaft. Auch wenn die Aussagen bereits 2015 stattgefunden haben, werden sie medial immer noch aufgegriffen.

Den Brief und die bereits eingegangene Antwort von Herrn Dr. Koch dokumentieren wir hier:

Brief an Herrn Dr. Koch
Anschreiben Erzbischof Koch

Antwort von Herrn Dr. Koch
Antwort Erzbischof Koch

 

 

Stellungnahme des BMVI zu Ausnahmegenehmigungen bei Führerscheinen

Auf eine Anfrage des Verbandes kinderreicher Familien e.V. zum Thema „Ausnahmegenehmigung Führerschein für Familien ab acht Kindern“ (Anfrage vom 21. März / siehe angehangenes PDF) hat die zuständige Referatsleitung des BMVI die folgenden Erklärungen abgegeben.
Die Beantwortung der Frage wurde in die Themen „Fahrerlaubnis“ und „Hauptuntersuchung“ gegliedert.

Zur Frage einer „regelmäßigen Erleichterung des Erwerbs der Fahrerlaubnis der Klasse D1 für Familien ab acht Kindern“ teilt das BMVI das Folgende mit: Der Bund könne hier keine einheitliche Regelung schaffen, da die Ausführung des Fahrelaunbnisrechts nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes Ländersache ist. Die zitierte Regelung aus Niedersachsen ist insofern auch keine generelle Ausnahmegenehmigung, sondern beinhaltet nur die Ermächtigung an die zuständigen Behörden in Niedersachen, nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles eine Ausnahme zu erteilen.

Das BMVI betont, dass die Problematik bekannt sei und sich die Länder bereits 2008 auf ein einheitliches Verfahren für Fälle geeinigt haben, in denen kinderreiche Familien eine prüfungsfreie Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse D1 beantragen. Es handelt sich bei den nachfolgend aufgelisteten Kriterien somit um einen bundesweit einheitlichen Ansatz, den die jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörden ermessensfehlerfrei anzuwenden haben:

„Grundsätzlich kommt bei Neuanträgen eine prüfungsfreie Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse D1 in den besagten Fällen in Betracht. Allerdings ist ein enger Maßstab anzusetzen.

  • Auf der Nachweis der Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen für die Fahrerlaubnis der Klasse D1 kann nicht verzichtet werden.
  • Die §§ 23 und 24 FeV finden Anwendung.
  • Die Fahrerlaubnis ist auf Fahrten zu beschränken, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden.
  • Zeichnet sich bereits bei der Erteilung der Fahrelaubnis ab, dass in einem deutlich kürzeren Zeitraum als 5 Jahren die Anzahl der haushaltszugehörigen Kinder auf 7 oder darunter sinkt, wird eine entsprechend kürzere Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klasse D1 befürwortet.
  • Das Fahrzeug, mit welchem die Familie befördert werden soll, soll nicht wesentlich größer sein als ein Fahrzeug, das mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden darf.“

Zu der Frage einer generellen Sonder- bzw. Ausnahmegenehmigung, nach der Hauptuntersuchungen für diese (sprich: zur Beförderung von Familien ab acht Kindern genutzten) Fahrzeuge nicht nach einem Zeitabschnitt von 12 Monaten, sondern statt dessen alle 24 Monate durchzuführen sind, weist das Bundesverkerhrsministerium auf sachliche und rechtliche Bedenken hin. Denn die nationalen Vorschriften dienen der Umsetzung europäischen Rechts über die EU-weite, regelmäßige technische Überwachung der Fahrzeuge, von denen generell nicht abgewichen werden darf. Sofern hier einzelne Bundesländer von dieser Vorschrift Ausnahmegenehmigungen erteilen, liege dies in deren Verantwortungsbereich und bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung.

Anfrage des KRFD an das BMVI vom 21.03.2014

Stellungnahme 2017 Bezirksregierung Detmold: Ausnahmegenehmigung zur Vorlage

Vorlage Ausnahmegenehmigung D1 Führerschein

Stellungnahme des KRFD zur geplanten Kindergrundsicherung

Mönchengladbach, 27. Oktober 2021.
Lesen Sie hier das Positionspapier des Verbandes zur geplanten Einführung einer Kindergrundsicherung.

KRFD-Positionspapier-Kindergrundsicherung.pdf

Stellungnahme zum 9. Familienbericht 2021

Mönchengladbach, April 2021.

Lesen Sie hier die Stellungnahme zum 9. Familienbericht.


Gute Analyse und doch zu enger Blick:

Neunter Familienbericht sieht die Bedarfe von 1,4 Millionen Mehrkindfamilien zu wenig

Mönchengladbach: Dem Familienbericht gelingt eine Analyse der spezifischen Herausforderungen und Belastungen heutiger Familien. Nachvollziehbar stellt er dar, worin sich die Anforderungen heutiger Elternschaft von vorigen Generationen unterscheiden. Deutlich stellt der Familienbericht die ökonomischen Gefährdungen dar, denen immer noch mehrheitlich Mütter ausgesetzt sind, insbesondere durch Lücken in der Alterssicherung. Er benennt die Notwendigkeit, die Vielfalt an gelebter Familienwirklichkeit rechtlich zeitgemäß abzubilden und die in der jeweiligen Familienkonstellation heranwachsenden Kinder dadurch abzusichern.

Eindeutig sieht der Bericht den Staat in der Pflicht, seine Bildungs- und Betreuungsstruktur kontinuierlich auf die Bedarfe von Kindern und Familien auszurichten. Der Familienbericht benennt die Notwendigkeit, Lehrende und Betreuende mit erweiterten pädagogischen Fähigkeiten auszustatten, um den Kindern bestmögliche Entwicklungschancen zu eröffnen.

Allerdings übergeht der Familienbericht die Mehrkindfamilie mit ihren spezifischen Bedarfen und Lebensumständen als Teil der Vielfalt gelebter Familienmodelle. Die Tatsache, dass Familien ihren Wunsch zu einem dritten oder weiteren Kind nicht erfüllen aus Sorge vor finanzieller Unsicherheit und dauerhafter beruflicher Benachteiligung stimmt nachdenklich.

In Deutschland gibt es 1,4 Millionen Familien mit drei und mehr Kindern. Jedes 3. Kind wächst in einer solchen Familie auf. Laut BIB haben etwa zwei Drittel der Mütter in Mehrkindfamilien einen mittleren bis hohen Bildungsabschluss, weshalb Mehrkindfamilien nicht pauschal das Einverdiener-Modell leben oder bildungsfern sind. Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Wege zurück in den Job mit höherem Stundenumfang stellt sich für Mehrkindfamilien oft anders dar. „Einer Mitgliederbefragung zufolge bewähren sich Minijobs für Mehrkindfamilien sehr wohl. Einmal als Zuverdienstmöglichkeit mit geringem Stundenumfang bei noch sehr kleinen Kindern und als „Fuß in der Tür“ zum Arbeitgeber mit der Perspektive des Wiedereinstiegs“, erklärt Bundesvorsitzende Dr. Elisabeth Müller. „Ein Abschaffung der Minijobs hilft Mehrkindfamilien nicht“, stellt sie klar und kritisiert „eine Erstarrung der Beschäftigungsmodelle, wo wir doch Flexibilität für Familien brauchen“.
Zwischen persönlichen Wünschen und praktikablen Wegen müssen die Familien ihren Weg finden können. Den Minijob pauschal mit einer Wiedereinstiegsbremse gleichzusetzen und ihn zu verdächtigen, ökonomische Abhängigkeiten zu zementieren, wird der Lebensrealität zumindest von Mehrkindfamilien nicht gerecht. „Als KRFD wünschen wir uns innovative Lösungen zum Wiedereinstieg, mehr Flexibilität zwischen Vollzeit- und Teilzeitstellen, Ausbildungsformate zum Wiedereinstieg für Mütter als auch zur Ausbildung parallel zur Familienarbeit“, so Müller. Nichts spreche dagegen, dem Minijob mit einem Selbstverständnis auszustatten, das ihn nicht zur Bremse, sondern zur Starthilfe macht.

Die Gefährdung insbesondere von Müttern liegt auch darin begründet, dass Erziehung und Familienarbeit in den sozialen Sicherungssystemen nicht als „Leistung“ erfasst werden. Ihre Arbeit zahlt sich deshalb nicht aus, weil sie gesellschaftlich nicht gewertschätzt und anerkannt wird. Altersarmut wird vorgebeugt, indem Erziehungsleistung und Sorgearbeit bei der Rentenberechnung bilanziert werden.

Der neunte Familienbericht spricht sich für eine verpflichtende Ganztagsbetreuung an drei Tagen aus. Dies hat bei vielen Familien Irritationen ausgelöst. „Die Qualität der Ganztagsbetreuung ist verschieden und die zeitlichen Möglichkeiten der familiären Betreuung sind es ebenso. Eltern, die ihre Kinder am Nachmittag zu Hause betreuen können und wollen, sollte diese Möglichkeit weiterhin offenstehen“, so Müller.

Ausdrücklich schließt sich der KRFD jeder Initiative an, die sich für eine Verbesserung der Wohnsituation für Familien einsetzt. Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie bedeutsam familientaugliches Wohnen und eine kinderfreundliche Umgebung in Krisenzeiten ist. Der KRFD begrüßt die explizite Nennung des Themas Wohnen, weil es sich für Familien zunehmend als dramatisch darstellt. Die ausdrücklich benannte „Bauleitplanung“ und damit eine Inverantwortungnahme auch der Baubranche kann richtige Impulse setzen. Innerstädtisches Wohnen muss auch für Familien möglich sein! Es braucht Konzepte sowohl für familientaugliches Wohnen als auch für ein von Familien realisierbaren Eigentumserwerb. Eine nachweislich bewährte Maßnahme ist das Baukindergeld, das fortgesetzt und verstetigt werden sollte.

Die Corona-Pandemie hat allen Pragmatismus und schnelles Lernen abverlangt. Der Schub beim HomeOffice muss genutzt werden, um weitere Arbeitszeitmodelle zu etablieren, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Diese Erleichterung sollte allerdings nicht Menschen vorbehalten sein, die hochqualifiziert sind, akademische Ausbildungen haben oder das Privileg gut bezahlter Tätigkeit. Flexibilität und Experimentierfreude könnte auch in anderen Berufen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf oder Familie und Pflege führen – etwa in den Pflegeberufen selber und deren Schicht-Gestaltung.

Während des letzten Jahres wurde wie unter dem Brennglas deutlich, wie elementar wichtig belastbare Familien sind. Familien haben die Menschen aufgefangen, als alle anderen gesellschaftlichen Systeme – von Schule bis Arbeitsplatz - aus dem Tritt geraten sind. Familien brauchen nachhaltige Unterstützung und flexible Lösungen, damit sie stabil bleiben und Belastungen standhalten können – auch im Interesse der gesamten Gesellschaft.

Neunter Familienbericht - Kurzfassung:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/174072/901fc1e82a5f657ea9eaaaa4a3fb140d/neunter-familienbericht-kurzfassung-data.pdf


Neunter Familienbericht - Langfassung:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/174094/93093983704d614858141b8f14401244/neunter-familienbericht-langfassung-data.pdf

Stellungnahme des KRFD zur Studie der Hans-Böckler-Stiftung

"Mittelbare Diskriminierung im Lohnsteuerverfahren. Auswirkungen auf Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen"

Mönchengladbach, 3. August 2020: Das Ehegatten-Splitting hat sich für Mehrkindfamilien bewährt. Viele Familien mit mehr als drei Kindern entscheiden sich bewusst für eine Arbeitsteilung aller in einer Familie anstehenden Aufgaben. Eine von beiden Eltern ausgeübte berufliche Vollzeit-Tätigkeit ist bei mehr als drei Kindern und dem erheblichen Mehraufwand an Erziehungs- und Hausarbeit, Betreuung und Begleitung oft nicht realisierbar. Mehrkindfamilien, bei denen die Eltern in der deutlichen Mehrheit der Fälle verheiratet sind, entscheiden sich deshalb für das Ehegatten-Splitting und eine entsprechende steuerliche Veranlagung. Die gegenwärtige Diskussion über eine leistungsangemessenere Besteuerung der Familien und eine gerechtere Gestaltung des Lohnsteuerabzugs ist begrüßenswert.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Ehegatten-Splitting als leistungsgerechtes Verfahren bezeichnet. Dennoch steht das Splitting regelmäßig auf dem Prüfstand. Insgesamt müssen das Steuer- und Sozialrecht die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, wie etwa ein verändertes Selbstverständnis von Paaren, die gesteigerte Erwerbstätigkeit von Frauen sowie Gerechtigkeitsfragen angesichts häufig mindestens gleichwertiger Ausbildungen der Frauen, angemessen aufnehmen. Steuerlicher Handlungsbedarf besteht u.a. bei der Gestaltung des Lohnsteuerrechts, worauf die Studie der Hans-Böckler-Stiftung das Augenmerk richtet. Die Studie weist zu Recht auf die häufig nicht mitbedachten Folgen dieses Rechtsbereichs hin.

Bei der Wahl der Steuergruppen 3/5 wird das niedrigere Einkommen höher besteuert. Dies wirkt sich deutlich mindernd auf das monatliche Nettoeinkommen des in Klasse 5 veranlagten Gehaltes aus. Zwar wird die überproportionale Besteuerung am Jahresende wieder ausgeglichen, für die Berechnung von Lohnersatzleistungen, wie etwa Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld, ist das monatliche Nettoeinkommen dennoch maßgeblich. Mit dem „Faktorverfahren“ könnte dieser Wirkung schon jetzt vorgebeugt werden. Derzeit wird es jedoch kaum genutzt und bedarf der ausdrücklichen Beantragung. Hier gilt es, mit Gesetzesänderungen und Informationen abzuhelfen, insbesondere Familien auf unmittelbare und mittelbare Folgen ihres steuerlichen Modells aufmerksam zu machen.

Gegenwärtig liegen die erziehungsbedingten Auszeiten noch mehrheitlich bei den Müttern. Sie erleben häufig, wie diese Auszeiten als begründungsnotwendige Brüche in der Erwerbsbiographie der Rechtfertigung bedürfen und einen dauerhaften Einschnitt in die berufliche Entwicklung darstellen können. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch nach einer längeren familienbedingten Auszeit von der Erwerbstätigkeit ist daher weiterhin ein drängender politischer Auftrag. Das Ehegattensplitting aber ist für Mehrkindfamilien ein bewährtes Modell. Es sollte um ein Familienrealsplitting ergänzt werden, das die familiären Leistungen und notwendigen Aufwendungen präziser erfasst und die Steuerlast gerechter gestaltet. Zudem ist – wie die Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervorhebt – das Lohnsteuerrecht auf ungerechte Auswirkungen und mittelbare strukturelle Ungerechtigkeiten hin zu prüfen.

Quelle:

Ulrike Spangenberg, Gisela Färber, Corinna Späth: „Mittelbare Diskriminierung im Lohnsteuerverfahren. Auswirkungen der Lohnsteuerklassen auf Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen“, Hrsg. Hans Böckler Stiftung, Working Paper Forschungsförderung NR. 190, Juli 2020

Stellungnahme des KRFD zur aktuellen Bertelsmann-Studie

„Frauen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Was es sie kostet, Mutter zu sein“.

Mönchengladbach, 25. Juni 2020: Die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung legt den Finger in zwei Wunden: Zum einen zeigen sich die enormen finanziellen Einnahme-Unterschiede zwischen Frauen mit und ohne Kinder. Wirtschaftlich gesprochen mag das beim „Budget“ richtig sein, bei der Aufstellung eines „Vermögenshaushaltes“ wird üblicherweise anders gerechnet. Da wird Vermögen mobil und immobil, materiell und eben auch als menschliches Potential bewertet.

Die Studie weist anhand umfangreichen Zahlenmaterials nach, dass Familien und insbesondere Frauen durch ihre Entscheidung für Kinder deutlich geringere Erwerbseinkommen erlangen. Das hat Gründe: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto mehr häusliche Arbeit fällt an und Erziehung braucht schlicht Zeit. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile ist deshalb zumindest vorübergehend oft nicht leistbar. Mini-Job-Formate und geringfügige Beschäftigung sind deshalb für viele Familien wichtig. Flexiblere Arbeitszeitmodelle und praktikable Wiedereinstiegsmodelle sind im Bereich der qualifizierten und hochqualifizierten Berufe dringend nötig.

Dazu kommt die Tatsache, dass das Aufziehen von Kindern in unserer Gesellschaft über die letzten Jahre deutlich teurer geworden ist. Das hat zuletzt sehr drastisch die Corona-Krise gezeigt. War man lange Zeit mit Heft und Stift schreibfähig, so sind für heutiges Arbeiten Rechner, Drucker und Scanner unerlässlich – und bei mehreren Kindern teilweise in entsprechend mehrfacher Ausführung.

Folgt man der Logik der Bertelsmann-Studie, die sich stark arbeitsmarktökonomisch aufstellt, dann haben die Familien und die Frauen gelernt: Kinder kosten Geld und bringen nur Nachteile. Also bekommt man besser maximal zwei? Außerdem behindern Kinder das entspannte Konsumieren, abendliche Vergnügungen fallen für die Eltern weg, ausgefallene Reisen auch. Man muss eher zur Familien-Kutsche greifen und auf das mondäne Cabriolet verzichten. Bilanziert man kurzfristig und rein monetär, dann bekommt man besser keine Kinder und erst recht nicht drei und mehr.

Dass auch viele Eltern daraus gelernt haben und das dritte Kind nicht wagen, zeigte im letzten Jahr eine Studie des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung, wonach der demographische Niedergang in Deutschland zu 68% Prozent am Rückgang der Mehrkindfamilien liegt.

Der nachhaltig und klug denkende Volkswirt stellt neben einem Budget noch einen Vermögenshaushalt auf. Darin werden alle erbrachten Werte und Leistungen aufgeführt, die für den Fortbestand des Unternehmens oder eines Landes wichtig sind. Und so betrachtet stellt sich die Lage anders dar: Es wird deutlich, welche enormen Investitionen Eltern in Form von Zeit, Aufmerksamkeit, Liebe und zentral auch Geld in das Aufwachsen der nächsten Generation des Landes stecken. Wie viel seelische Kompetenz in Form von Geduld, Einfühlungsvermögen und selbstloser Freude am Gedeihen eines kleinen Menschen Mütter und Väter leisten, lässt sich in den Kategorien der Bertelsmann-Forscher nicht abbilden.

In den Vermögenshaushalt ginge ein, dass die Familien durchschnittlich gut, angestrengt, aber mit familiärem Zusammenhalt durch die Krise gegangen sind, sich gegenseitig gestützt und auch abgelenkt haben von den Sorgen. Nachweislich leben Menschen in dauerhaften Beziehungen länger, sind psychisch gesünder und leiden weniger an Depression und Einsamkeit. In der Corona-Krise waren es die älteren Menschen mit Familien, die sich auf ein „nach Corona“ freuen können, denn dann bekommen sie Besuch von Kindern und Enkeln.

Die Bertelsmann Studie zeigt, dass sich Bilanzierungen gern auf den Faktor Geld beschränken. Dennoch gründen viele Frauen und Männer der rein wirtschaftlichen Logik zum Trotz Familien, wagen Verantwortung und erwirtschaften Wohlstand auf zwei Feldern: anteilig über ihre Erwerbsarbeit und in Form von gesellschaftlicher Zukunft in ihren Kindern. Beides muss vereinbart werden können, denn beides ist systemrelevant. Als wohlhabende Gesellschaft muss es unser Anspruch sein, die Courage und Zukunftsfreude junger Eltern zu unterstützen, Familien bestmöglich zu sichern, Erziehung und Fürsorge als Leistung und Vermögen anzuerkennen. Ihre Lebensleistung zeigt sich langfristig und muss auch bei der Alterssicherung gerecht bilanziert werden. Das wäre die Aufgabe einer in der Kategorie des „Vermögenshaushaltes“ denkenden Gesellschaft.

Brief an Herrn Bundesminister Seehofer zur Verlängerung des Baukindergeldes

Der KRFD hat sich beim Ministerium des Innern, für Bau und Heimat für eine Verlängerung der Fristen beim Baukindergeld eingesetzt.

Den Brief und die bereits eingegangene Antwort von Herrn Bundesminister Seehofer dokumentieren wir hier:

Brief an Herrn Bundesminister Seehofer

KRFD_VerlaengerungBaukindergeld_28052020.pdf


Antwort von Herrn Bundesminister Seehofer

Antwort_BMSeehofer.pdf

Stellungnahme des KRFD zum Referentenentwurf "Digitalisierung von Familienleistungen"

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend haben die Familienverbände um Stellungnahme gebeten zum Gesetzesvorhaben "Digitalisierung von Familienleistungen". Der KRFD beteiligt sich und bringt die Erfahrungen und Empfehlungen der Mehrkindfamilien ein.

KRFD Stellungnahme Digitalisierung der Familienleistungen

Stellungnahme des KRFD zur Neuverhandlung der Beitragsgestaltung der Gesetzlichen Rentenversicherung

BVerfG prüft Wichtung der Sozialversicherungsbeiträge

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. um eine Stellungnahme zur Beitragsgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung gebeten. Für die Erstellung des Gutachtens konnte der KRFD den profilierten Bevölkerungwissenschaftler Prof. Dr. Herwig Birg gewinnen.

Mönchengladbach/Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe (BVerfG) hat den KRFD erneut um eine Stellungnahme zu einem aktuellen Verfahren der verfassungsgemäßen Wichtung der Beiträge zur Sozialversicherung angefragt. Bei diesem Verfahren geht es ebenfalls um eine Neubetrachtung der aktuellen Belastung von Eltern mit Beiträgen und der Frage ihrer verfassungsgemäßen Berechtigung.

Wir dokumentieren hier die Stellungnahme von Prof. Dr. Christian Seiler aus dem Jahr 2019. Es ist uns gelungen, für unsere aktuelle Stellungnahmen den renommierten Demographen Prof. Dr. Herwig Birg zu gewinnen.

Gutachten von Prof. Dr. Herwig Birg
Gutachten Prof. Dr. Herwig Birg.pdf

Gutachten von Prof. Dr. Christian Seiler
2019 Prof. Dr. Ch. Seiler Stellungnahme BVG-1.pdf

Stellungnahme des KRFD zur Erarbeitung des Grundsatzprogrammes der CDU Deutschland

Die CDU entwickelt ihr neues Parteiprogramm anhand von Leitfragen. Familienpolitik wird insbesondere unter Pkt. 7 behandelt. Ermutigt durch die Bemühung der CDU Deutschlands um Anregungen für ihr Programm auf breiter öffentlicher Basis, möchte unser überparteilicher und überkonfessioneller Verband, der sich für die Familie einsetzt, einige der hier genannten Fragen aufgreifen. Jedes dritte Kind wächst in einer Mehrkindfamilie auf. Mindestens acht Millionen Menschen, 10% der Gesamtbevölkerung, leben in einer Familie mit drei Kindern und mehr. Mehrheitlich leben diese Familien in der Mitte der Gesellschaft. Eltern in diesen Familien übernehmen überdurchschnittlich viel Verantwortung, und zwar für die Spanne eines Menschenlebens: Sie leben Verantwortung gern, halten der Doppelbelastung Arbeit und Familie stand, bilden und erziehen Kinder und sind somit eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft. Diese Stütze heißt „Zukunft“. Nachweislich ist der Anteil der Mehrkindfamilien in unserem Land über die letzten Jahrzehnte deutlich gesunken – deutlicher als der Anteil der Ein- und Zweikind-Familien. Der Geburtenrückgang hängt laut der aktuellen Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zu 68 Prozent am Rückgang der Mehrkindfamilien. Wir sind überzeugt, dass nur durch eine ausreichende Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Aspekte die familienpolitische Programmatik der CDU den Bedürfnissen der Menschen in unserem Land gerecht wird.

7. Wie unterstützen wir jeden Einzelnen und die Familien in allen Lebensabschnitten?

7.1. Wie gelingt es uns, auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes die Bedürfnisse der Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen zu berücksichtigen?

Wir leben in einem freiheitlichen Land, das beharrlich daran arbeitet, für die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe zu werben und jeder Form der Geringschätzung und pauschalen Verurteilung entgegenzuwirken. „Wertschätzung“ ist zu Recht zu einer wichtigen Kategorie geworden. Wertgeschätzt werden sollen menschliche Leistungen wie Verantwortungsbereitschaft, Fürsorge, Treue, Zugewandheit. Diskriminierung soll beharrlich entgegengewirkt werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir als Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. den Lebensentwurf der Mehrkindfamilie in Erinnerung rufen. Macht es die Funktionsweise unserer Gesellschaft unmöglich, den Lebensentwurf Mehrkindfamilie zu realisieren? Ist es existenzbedrohend, Eltern zu werden und gar mehr als zwei Kinder zu haben?

Diesen Fragen müssen wir uns stellen, gerade auch wenn es gilt, unterschiedliche Lebenssituationen in unserem Land zu berücksichtigen. Denn ist es nicht so, dass gerade die zunehmende Vielfalt von Lebensentwürfen erst realisiert und erhalten werden kann, wenn zugleich ein gesamtgesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt wird? Nicht zuletzt der Blick auf unsere sozialen Sicherungssysteme, auf die sich selbstverständlich auch Alleinstehende und kinderlose Paare verlassen können müssen, zeigt unmissverständlich, wie viel große Familien für diesen Zusammenhalt leisten. Die besonderen Herausforderungen ihrer Lebenssituation müssen angemessen berücksichtigt werden. Eine konkrete Entlastung und eine kluge Investition zugleich sind Familienkarten, die die Barriere zu Kultur-, Freizeit-, und Bildungsmöglichkeiten verringern können.

7.2. Welchen Stellenwert haben Ehe und Familie für unsere Gesellschaft?

Nach wie vor wachsen die meisten Kinder bei ihren leiblichen Eltern auf, die in einer ehelichen Gemeinschaft verbunden sind – gleich ob konfessionell oder nicht konfessionell. Die Ehe als verbindliche Lebensform ist für die meisten Familien die klassische Lebensform und sie nimmt so wichtige Aufgaben wahr, die sich später gesellschaftlich stabilisierend auswirken. Deswegen tut der Staat gut daran, Ehe und Familie zu unterstützen, zu wertschätzen und in ihrer Leistung anzuerkennen – wohlgemerkt ohne andere Lebenswege gering zu schätzen. Die Leistung alleinerziehender Eltern wird ja gerade erst vor dem Hintergrund deutlich, dass die Erziehungsaufgabe so anspruchsvoll ist, dass die Verteilung auf zwei Schultern eigentlich wünschbar ist. Das Ehegattensplitting ist das bislang bewährte Modell, die Ehe sachgerecht zu besteuern und nicht gegenüber steuerlich anerkannten reinen Wirtschaftsgemeinschaften zu benachteiligen, die in einer mit dem Splitting vergleichbaren Weise besteuert werden. Die notwendig maßvolle Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting wäre eine sachgerechte politische Reaktion auf die Vervielfältigung von Lebensentwürfen. Kern jeder Splitting-Regelung muss in jedem Falle sein, Familien und miteinander gelebte ökonomische Verantwortung wertzuschätzen und ungerechte Belastung abzufedern. Die Besteuerung sollte die tatsächliche Familiengröße berücksichtigen.

Zu der sachgerechten Besteuerung der Gemeinschaft Familie tritt die Erwägung, Familien in der Phase ihres Lebens, in der die familiäre Arbeit groß und der Finanzierungsbedarf hoch ist, gezielt zu fördern. Es geht hier auch um eine Frage der Gerechtigkeit und der ehrlichen Bilanzierung der Leistungen dieser „Keimzelle der Gesellschaft“. Denn der Schritt zum dritten Kind wird von immer mehr Familien gescheut. Zu hoch sind bereits die „Anfangskosten“, beginnend bei dem schwer zu finanzierenden und überhaupt zu findenden geeigneten Wohnraum bis hin zum dann fälligen größeren Familienauto – drei TÜV-geprüfte Kindersitze nebeneinander passen nicht einmal in eine Limousine.

7.3. Wie schaffen wir gute Rahmenbedingungen, damit Familien ihren Beruf, die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen erfolgreich unter einen Hut bringen können?

Familienarbeit muss als Arbeit anerkannt und in ihrem gesellschaftlichen Wert gewürdigt werden. Es sind „stumme Leistungen“, die sich zwar in der Bilanz des Staates in Form des Bruttosozialproduktes nicht niederschlagen, ohne die aber ein Staat nicht bestehen kann. Erziehungszeiten müssen bei der Alterssicherung angemessen anerkannt werden. Kinder müssen bei der Berechnung der Beitragssätze zu allen Sozialversicherungen realitätsgerecht berücksichtigt werden. Pflegezeiten dürfen nicht als „Auszeiten“ oder blinde Flecken in der Biographie stigmatisiert werden: „Korridorzeiten für Erziehung und Pflege“ müssen bei jeder Personalplanung berücksichtigt werden: Zeitkonten wären hier ein wichtiges Signal. Menschen leben auch regelmäßig in Beziehungen. Der Mensch ist auf Gemeinschaft ausgerichtet, muss daher auch in seiner Beziehung und Eingebundenheit gedacht werden: Das wäre eine konkrete Anwendung des christlichen Menschenbildes, wie es die CDU sich zum Anspruch macht und das für jeden Lebensentwurf eine Anwendung findet.

Diese Perspektive auf den Menschen eröffnet zugleich eine neue Sicht auf sein Potential – als Nachbar, als Freund, als Kollege, als Elternteil, als Kind, als Erziehender. Es geht um die Neuentdeckung von Ressourcen, die in der Gemeinschaft und auch in jedem Unternehmen eminent wichtig sind.

7.4. Wie ermöglichen wir Eltern und Familien, sich nach ihren Wünschen und Bedürfnissen für eine Aufteilung der Erwerbs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit zu entscheiden?

Eltern muss mehr Spielraum gewährt werden, Erwerbs- und Familienarbeit zu koordinieren und abzustimmen. Die Anforderungen an Qualifikation, zeitlichem Einsatz und Mobilität sind in unserer Gesellschaft enorm. Das Familienleben zeichnet in der Regel ganz andere Erwartungen, Kinder folgen einem anderen Rhythmus. Damit Familien, gerade in den Anfangsjahren, nicht „aus dem Tritt kommen“, brauchen wir kreative Lösungen und vor allem lebensnahe Einschätzungen hinsichtlich der Rhythmen und Erwartungen von Familie und Arbeitswelt. Dass sich die Arbeitswelt von der „Natur des Menschen“ entfernt, zeigt die hohe Zahl an Überlastungssymptomen. Auch Familien können an diesen Symptomen leiden und zerbrechen. Die Folgen wiegen jeweils schwer. Damit Familien über ihre Berufstätigkeit sowohl Kindererziehung als auch Alter absichern können, muss der Staat schon aus eigenem Interesse die Betreuung im Kita-Alter und in der Schule qualitativ solide absichern. Realistisch betrachtet, gehören Eltern mit Kindern im Vorschulalter zu den einkommens-schwächeren Bevölkerungsteilen. Sie stehen häufig am Anfang ihrer beruflichen Entwicklung und sehen sich relativ hohen Kosten, bedingt durch die Familiengründung oder Familienerweiterung, gegenüber.

7.5. Wie richten wir Familienpolitik am Wohl der Kinder aus, ermöglichen Teilhabe aller und wie unterstützen wir Alleinerziehende und deren Kinder?

Kinder entwickeln sich am besten in Familien, die nicht unter permanentem Stress leiden. Wenn das Leben zu einem tagtäglich strapaziösen Balance-Akt zwischen beruflichen und familiären Verpflichtungen wird, dann übertragen sich Stress und Überforderung der Eltern auf die Kinder. Deswegen sollte der Staat in eine gute, verlässliche Infrastruktur investieren, Erziehungsarbeit in jeder Form wertschätzen, indem er sie bei der Alterssicherung deutlich anerkennt, und Arbeitgeber hinsichtlich der kreativen Gestaltung von Wiedereinstiegen, Arbeitszeitmodellen und der Entdeckung von elterlicher Kompetenz über Anreize fördern. Die Beschäftigung von Eltern muss sich von einem „Zugeständnis“ in ein „Qualitätsmerkmal“ wandeln. Ein nur auf den ersten Blick kühner Gedanke wäre, bei gleicher Qualifikation Personen mit Fürsorgepflichten bevorzugt einzustellen.

7.6. Welche Verantwortung haben Eltern und Staat bei der Erziehung, Förderung und Betreuung der Kinder?

Artikel 6 des Grundgesetzes bestimmt: „(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Die Eigenständigkeit und Subsidiarität der elterlichen Erziehung und die rechtliche Anerkennung der Familie als freigewählter und dem Gemeinwohl nutzender Lebensform sind damit gewährleistet. Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung darf nicht zu einer Einschränkung oder Infragestellung des Primats des elterlichen Erziehungsrechtes führen. Fast alle Vorschläge, neue Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, würden aber die Elternverantwortung zu Gunsten des Staates schwächen. Bereits eine nur augenscheinlich kleine Änderung des Artikel 6 Absatz 1 hätte diese Folge, wenn formuliert würde: „Kinder, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Die öffentliche Hand würde so ermächtigt, unmittelbar für die Kinder zu handeln und damit einen direkten Einfluss auf die elterliche Erziehung zu nehmen. Die Erstverantwortung der Eltern, die Absatz 2 ausdrücklich regelt, würde geschwächt. Eine solche oder ähnliche Verfassungsänderungen würden in Kombination mit der bereits heute im Jugendrecht geltenden Regelungen jede Familie und insbesondere Alleinerziehende Maße betreffen – ihr Erziehungsrecht könnte zu schnell eingeschränkt werden. Artikel 6 sollte deshalb nicht verändert werden.

Stellungnahme des KRFD zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Stellungnahme zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz  vom 13. März 2019

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) verfolgt mit großem Interesse die Diskussion über die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Aufnahme sogenannter Kinderrechte entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention von 1990 in das deutsche Grundgesetz. Angesichts diverser Formen von Benachteiligung und Gefährdungen von Kindern unterstützt der KRFD ausdrücklich jegliche Bemühungen für einen besseren Schutz der Rechte aller Kinder vom Beginn ihres Lebens an und plädiert für eine Stärkung der diese Rechte wahrenden Institutionen, von denen die Familie an erster Stelle steht.

Hierbei muss es aus Sicht des KRFD vor allem darum gehen, nachhaltig und zukunftsorientiert zu handeln und die Generationengerechtigkeit als einer wesentlichen Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts zu stärken. Entscheidungen, die ohne Berücksichtigung der Belange von Kindern und Folgegenerationen aber mit erheblichen Folgewirkungen für ihre Zukunft gefällt werden, sind angesichts der auf Deutschland zukommenden gesellschaftlichen Herausforderungen inakzeptabel. Zweifelsohne sind aus diesem Grundsatz auf den verschiedenen Ebenen staatlichen und gesellschaftlichen Handelns differenzierte Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Diskussion über die Rechte von Kindern muss als eine Möglichkeit begriffen werden, einen Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit in Deutschland zu leisten. In diesem Zusammenhang weist der KRFD auch auf die Vorschläge zur Einführung einer Staatszielbestimmung zum Schutz der nachfolgenden Generationen hin, die für den Schutz der Kinderrechte in besonderer Weise hilfreich wäre.

Zugleich nimmt der KRFD die zahlreichen kritischen Bewertungen zur Kenntnis, die dem Vorhaben einer Änderung des Grundgesetzes entgegengebracht werden. Wenn es zutrifft, dass bezüglich der Grundrechte von Kindern keine verfassungsrechtliche Schutzlücke besteht und insbesondere das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) bereits jetzt vollumfänglich auch Kindern zukommt, so muss im Zuge einer Grundgesetzänderung ausgeschlossen werden, dass unter dem Vorwand einer Stärkung der Kinderrechte das

 

Info: Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vertritt und fördert 1,4 Millionen Familien in Deutschland, die mit drei und mehr Kindern einen eigenen Beitrag zur „bunten Familienwirklichkeit“ unseres Landes leisten. Mehr als jedes vierte Kind in Deutschland stammt aus einer kinderreichen Familie. Gleichzeitig fehlen uns die kinderreichen Familien: Sie spielen eine entscheidende Rolle beim demografischen Wandel. Der KRFD wurde vor acht Jahren gegründet und hat bereits an die 30.000 Eltern mit ihren Kindern als Mitglieder. Über konkrete Hilfestellungen hinaus setzt sich der Verband dafür ein, die Rahmenbedingungen für Familien mit drei und mehr Kindern zu verbessern; dazu gehören nicht nur Wahrnehmung und Akzeptanz Kinderreicher in der Gesellschaft, sondern auch und vor allem deren Leistungsanerkennung. Der KRFD ist politisch und konfessionell unabhängig und als gemeinnützig anerkannt.

Statement des KRFD
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Statement von Prof. Dr. Gregor Kirchhof
Das Dokument zum Download finden Sie hier:

Stellungnahme des KRFD zum Elterngeld Plus

Stellungnahme des KRFD zum Elterngeld Plus

Ende April wurde unser Verband im Rahmen der Verbandsbeteiligung vom BMFSFJ zu einer Stellungnahme zum Referentenentwurf bezüglich Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und weiterer Themen aufgefordert. Wir haben die Gelegenheit genutzt, auf aus unserer Sicht kritische Punkte hinzuweisen.

Aufforderung zur Stellungnahme vom 24. April 2014:
Mit Schreiben vom 24. April wurde der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. im Rahmen der Verbandsbeteiligung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu einer Stellungnahme zu einem Referentenentwurf aufgefordert. Unsere vollständige Stellungnahme zu dem "Entwurf eines Gesetztes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzt (BEEG)“ lesen Sie im Folgenden. Unsere Kernaussagen zum geplanten Elterngeld Plus haben wir an dieser Stelle noch einmal zusammengefasst: Der KRFD weist aus dem Blickwinkel seiner Mitglieder unter anderem kritisch darauf hin, dass

  1. die angestrebte, fast durchgängig doppelte Erwerbstätigkeit der Eltern an der Lebenswirklichkeit und am Lebensentwurf vieler kinderreicher Familien vorbei geht.
  2. Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus in eine doppelte Teilzeittätigkeit von 50 Stunden plus mündet, während eine einfache Vollzeittätigkeit nur 40 Stunden „kostet“ und die ganztägige Einfachpräsenz eines Elternteils ermöglicht.
  3. das vorgeschlagene Modell aus Sicht unseres Verbandes Fremdbetreuung notwendig macht und eine höhere finanzielle Belastung nach sich zieht.

Antwort des KRFD
Auszug aus unserer Stellungnahme im Wortlaut:

"zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elterngeldgesetz (BEEG) sowie zur  Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten nehmen wir, wie gewünscht, Stellung...

1. Elterngeld Plus + Partnerschaftsbonus
Das Elterngeld Plus begünstigt, dass Mütter ihre Berufstätigkeit nach der Geburt eines Kindes früher wieder aufnehmen, und Väter ihre Berufstätigkeit nicht vollständig unterbrechen.

Der Partnerschaftsbonus belohnt darüber hinaus die doppelte Berufstätigkeit der Eltern – am stärksten dann, wenn beide Partner ab dem 9. Lebensmonat ihres Kindes für 10 Monate parallel arbeiten, 4 davon mit einem Stundenkontingent von 25 bis 30 Stunden pro Woche.

Als Interessensvertretung der 1,2 Millionen Familien in Deutschland mit drei und mehr Kin­dern weisen wir kritisch darauf hin, dass die angestrebte, fast durchgängig doppelte Erwerbstä­tigkeit der Eltern an der Lebenswirklichkeit und am Lebensentwurf vieler kinderreicher Fami­lien vorbei geht.

Die Möglichkeit, früher in den Beruf wieder ein- bzw. nur teilweise auszusteigen, mag dem beruflichen Fortkommen der Eltern dienen und den Interessen der Arbeitgeber entgegen kom­men. Denen der Kinder läuft er zuwider! Denn während das Elterngeld ermöglicht, dass ein Kind in seinen ersten 14 Lebensmonaten durchgängig von einem Elterteil betreut werden kann, macht das Elterngeld Plus – zumal, wenn der Partnerschaftsbonus angestrebt wird – eine zeitweilige Fremdbetreuung zwingend notwendig; wohlgemerkt, eines Kindes im Alter von neun Monaten, ggf. samt seiner zwei oder mehr Geschwister. Nur scheinbar eröffnen Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus mehr Zeit für die Familie: Denn durch die doppelte Teilzeittätigkeit gehen 50 Stunden plus, durch einfache Vollzeittätigkeit 40 Stunden „verloren“. Darüber hinaus ist die halbtägige Doppelpräsenz beider Eltern qualitativ nicht gleichzusetzen mit der ganztägige Einfachpräsenz eines Elternteils.

Der Alltag einer kinderreichen Familie wird durch die Doppelberufstätigkeit der Eltern mit einem Volumen von je 25 bis 30 Stunden pro Woche nicht leichter: Die Stundenzahl ist zu hoch, als dass die Eltern sich tageweise (jeder 2,5 Tage pro Woche) oder nach dem Prinzip „der eine vor- der andere nachmittags“ bei der Kinderbetreuung ablösen könnten. Mit anderen Wor­ten, die Fremdbetreuung der Kinder ist unumgänglich, zieht – bei drei oder mehr Kindern – eine nicht zu unterschätzende Logistik nach sich, und bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung, deren Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen ist. Es überrascht nicht, dass eine Minderheit von nur 3,3 Prozent aller Mütter mit jüngstem Kind zwischen ein und zwei Jahren (unabhängig von der Zahl ihrer Kinder) aktuell eine Teilzeittätig­keit mit 25 bis 30 Stunden ausübt.

Die Gefahr, dass die Karriere eines oder beider Elternteile bei Teilzeiterwerbstätigkeit sta­gniert, erscheint uns nicht dadurch gebannt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer einen Anspruch auf eine Reduktion ihrer Arbeitszeit haben.

2. Flexibilisierung der Elternzeit
Die Möglichkeit, 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und bis zum vollen­deten achten Lebensjahr eines Kindes zu nehmen, kommt allen Familien zu Gute und wird von uns ausdrücklich begrüßt. Allerdings geben wir zu bedenken, dass diese Flexibilisierung Eltern für Arbeitgeber unattrak­tiv machen könnte.

3. Neuregelung des Elterngelds bei Mehrlingsgeburten
Den Spruch des Bundessozialgerichts halten wir für richtig, die Beibehaltung des Mehrlings­zuschlags von 300 Euro pro Kind sowie die Aufstockung der Partnermonate von zwei auf vier für fair."

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG zum Thema Familienreservierung

Stellungnahme der Deutschen Bahn AG zum Thema Familienreservierung vom 13. März 2014


Ein Mitglied unseres Verbandes hat am 10. Februar 2014 unter anderem die folgende Frage zum Thema Familienreservierung an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Herrn Dr. Rüdiger Grube, gerichtet. Eine Sprecherin der Deutsche Bahn AG hat darauf mit Schreiben vom 13. März 2014 geantwortet.

Anfrage vom 10. Februar 2014:

"Unsere Mitgliedsfamilien begrüßen das familienfreundliche Serviceangebot der Deutschen Bahn AG, wie beispielsweise die kostenlose Mitnahme von eigenen Kindern. Für viele Familien ist dies sicherlich ein Ansporn, das Auto zu Hause zu lassen. Auch die Familienreservierung ist ein guter Ansatz, der leider für Familien mit drei und mehr Kindern nicht mehr greift, da hier eine Beschränkung auf fünf Personen vorgesehen ist. Wegen dieser Beschränkung, kann dieses Angebot von den vielen tausend Familien, die mehr als drei Kinder haben, nicht mehr wahrgenommen werden."


Antwort der Deutschen Bahn AG vom 13. März 2014 (Auszüge)

"Ich kann Ihnen versichern, dass auch kinderreiche Familien die Familienreservierung für sich nutzen können. Die Obergrenze liegt bei acht Kindern"

Diese Familienreservierung wird in der Stellungnahme der Bahn konkret so beschrieben:

„8. Die Familienreservierung zum Sonderpreis von 9 Euro ermöglicht eine stark vergünstigte Reservierung fü Familien. Faktisch zahlen nur die Eltern eine Reservierungsgebühr von 4,50 EUR und alle Kinder erhalten die Reservierung gratis. Während online und am Automaten technisch bedingt nur eine Reservierung von bis zu drei Kindern möglich ist, können mit der Familienkarte im Reisezentrum oder über den telefonischen DB Reise Service (0180 6 99 66 33) bis zu 8 Plätze für Kinder reserviert werden. Tatsächlich kann eine zehnköpfige Familie mit einer Familienreservierung reisen.“

Flankierend zur der Stellungnahme hat die Deutsche Bahn AG in einem Telefonat noch auf die Vorzüge der so genannten „Jugend BahnCard“ aufmerksam gemacht.  Diese kostet einmalig 10,- EUR und gilt vom 6. bis zum Ende des 18. Lebensjahres, sprich bis zum 19. Geburtstag. Diese Karte lohnt sich daher für jedes Kind, das irgendwann einmal allein oder mit Menschen, die nicht seine eigenen Eltern sind, Bahn fährt.

Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Regelung des Elterngeldes für Zwillinge vom 12.02.2014

Folgendes Anliegen wurde in Bezug auf die Regelung des Elterngeldes der Zwillinge an uns aus Baden-Württemberg herangetragen:

Anfrage
Von der Rechtsprechung am 27. Juli 2013 habe ich erst am 06.01.2014 auf Ihrer Internetseite gelesen. Sofort habe ich am 07.01.2014 einen Ergänzungsantrag an die L-Bank gesendet. Meine Zwillinge sind am xx.05.2009 geboren, somit war die Abgabefrist für Kinder die 2009 geboren sind der 31.12.2013. Da ich aber erst am 06.01.2014 von dem Gesetz erfahren habe. Erstattet mir die L-Bank lediglich noch die Zeiten für das Jahr 2010. Gegen diesen Bescheid habe ich sofort Widerspruch eingelegt und darum gebeten, Sie mögen doch bitte den Sachverhalt nochmals prüfen und mir eine Fristverlängerung einräumen.

Auch alle anderen Bekannten mit Mehrlingskinder kannten diese Rechtsprechung leider nicht. Es wurde zwar im Oktober veröffentlicht. Auf der Seite des bmfsfj fand ich einen Newsletter mit Datum vom 15.11.2013.

Ich habe mich auf der Stadtverwaltung informiert, auch die Gemeinde xx sowie Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft xy kannten diese Rechtssprechung nicht. Fehlte es vielleicht an der Landesregierung, diese Information weiterzuleiten. Somit finde ich den Zeitraum von der Veröffentlichung bis zur Abgabefrist leider etwas knapp.


Antwort des BMFSFJ vom 12.02.2014
Elterngeld bei Mehrlingsgeburten

Ihr Schreiben vom 27.01.2014

Vielen Dank für Ihr Schreiben. Darin geht es Ihnen um die rückwirkende Gewährung zusätzlicher Elterngeldansprüche für Ihre Zwillingstöchter.

Das Bundessozialgericht hat am 27. Juni 2013 entschieden, dass Eltern bei Zwillings- bzw. Mehrlingsgeburten für jedes einzelne neugeborene Kind – neben dem Mehrlingszuschlag – einen eigenständigen Anspruch auf Elterngeld haben. Die in den Entscheidungen des Bundessozialgerichts getroffenen Vorgaben werden in der Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) als Grundsatzentscheidungen berücksichtigt, für aktuelle Elterngeldfälle wie auch für Zeiten vor dem 27. Juni 2013.

Nachdem das Bundessozialgericht im August 2013 seine Urteilsgründe bekannt gemacht hat, wurden die im Zusammenhang mit dieser Entscheidung stehenden Rechtsfragen bei Mehrlingsgeburten vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft. Daraufhin haben die Behörden, die in den Bundesländern für die Ausführung des BEEG verantwortlich sind, mit Datum vom 11. November 2013 die Anweisungen zur Umsetzung der Entscheidung des Bundessozialgerichts für die vor dem 27. Juni 2013 liegenden Elterngeldbezugszeiten erhalten.

Detaillierte Informationen über die zusätzlichen Ansprüche beim Elterngeld für Zwillings- und Mehrlingskinder und deren rückwirkende Beantragung hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeitnah auf seiner Internetseite bereitgestellt und diese ebenso auch an Presse und Medien weitergegeben. Die weiterführende Beratung zu konkreten Elterngeldfragen obliegt im Einzelfall den Elterngeldstellen in den Bundesländern.

Die bestehenden zusätzlichen Elterngeldansprüche für Zeiten vor dem 27. Juni 2013 werden auf Antrag der berechtigten Eltern geprüft. In Anwendung des § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) gilt für die rückwirkende Gewährung eine zeitliche Begrenzung von vier Jahren. Die zusätzlichen Elterngeldbeträge für Mehrlingskinder werden längstens für bis zu vier Jahre vor Beginn des Kalenderjahres erbracht, in dem diese nachträglich beantragt wurden. So wird jeder Antrag, der im Laufe eines Kalenderjahres eingeht, so behandelt, als wäre er am 1. Januar des Jahres eingegangen. Ausgehend vom 1. Januar des Jahres wird dann der Rückwirkungszeitraum von vier Jahren berechnet.

Das bedeutet: Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2013 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1. Januar 2009 gezahlt werden. Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2014 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1. Januar 2010 gezahlt werden. Eine weitergehende rückwirkende Elterngeldgewährung ist nicht möglich.

Nach Ihrer Schilderung ging Ihr Antrag bei der Elterngeldstelle ein, so dass zusätzliche Elterngeldansprüche rückwirkend nur für die Zeit ab dem 1. Januar 2010 zu gewähren sind. Inwiefern nach § 27 SGB X eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt, wäre auf Ihren Antrag hin von Ihrer Elterngeldstelle zu prüfen.

Demografie Portal: Zusammenfassung des ersten Online-Dialogs

Vom 4. Oktober 2012 bis 31 März 2013 fand der erste Online-Dialog auf dem Demografieportal statt. Zur Diskussion standen neun ausgewählte Schwerpunktthemen der Demografiestrategie. In mehr als 180 Beiträgen wurden Ideen, Projekte und Initiativen vorgestellt und Handlungsempfehlungen für die Politik formuliert. In der Zusammenfassung kann man sich einen Überblick über die wichtigsten Aussagen und Ergebnisse verschaffen. Original-Zitate spiegeln die Diskussionsatmosphäre wider. Weiterhin findet man eine Liste aller Experten, die beim Online-Dialog Beiträge geschrieben haben.

Antwort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Betreuungsgeld neben Elterngeldbezug vom 29.04.2013

Eine Mitgliedsfamilie des Verbandes hat uns gebeten, die Frage prüfen zu lassen, ob aus dem Bezug von Betreuungsgeld neben dem Elterngeld ein finanzieller Nachteil entsteht.

Der Fall
...Wir sind eine Großfamilie mit sechs Kindern, der Älteste ist 13, der Jüngste, wird in diesem Jahr 1, der Vater ist Alleinverdiener mit ca 3,5 TEUR brutto im Monat. Wir kommen gut über die Runden und sind zufrieden mit unserem Leben, und sind uns bewußt, dass wir keine großen Sprünge machen können.

Unser Sohn, Lennart, kam am 21.07.2012 zur Welt, und mit Freude haben wir damals zur Kenntnis genommen, dass die Mütter, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in Eigenverantwortung großzuziehen, vom Staat nun ein Betreuungsgeld erhalten sollen, um den Erziehungsaufwand zumindest symbolhaft zu entschädigen. Dies trifft unsere eigene Meinung, dass eine liebevolle und verantwortungsbewußte Erziehung von den eigenen Eltern für Kinder unter 3 auf jeden Fall besser ist, als das Kind in eine KiTa zu geben, in der zwar die Mitarbeiter pädagogisch ausgebildet sind, aber die neben dem eigenen Kind auch noch etliche andere zu betreuen haben und dazu keine Bindung zu den Kindern haben, wie es die eigenen Eltern haben.

Mal abgesehen davon, dass wir wegen einer fraglichen Stichtagsregelung offenkundig sowieso nicht Begünstigte des Betreuungsgeld wären, halten wir die Regelung „Elterngeld und Betreuungsgeld können somit nur nacheinander bezogen werden“ für überprüfenswürdig. (Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=194630.html#fragment)

Falls Lennart am 01.08.2012 geboren wäre, käme das Betreuungsgeld für uns in Frage. Gleichzeitig haben wir geplant, das Elterngeld splitten zu lassen, d.h. meine Frau bekommt das Elterngeld zu 50% jetzt ausgezahlt, die andere Hälfte dann 12 Monate später (gem. §6 des BEEG in der bis zum 31.12.2012 gültigen Fassung). Diese Regelung haben wir getroffen, weil wir durch die Hälfte des Elterngeldes in der Zeit, in der meine Frau kein Einkommen hat, zumindest eine gewisse Entspannung der finanziellen Situation im Monat feststellen.

Die Frage die sich jetzt stellt, ist diese: Das Elterngeld wird auf jeden Fall 12 Monate gezahlt. Das Betreuungsgeld kann dann für 22 Monate nahtlos daran anschließen – je nach Situation - bis zum maximalen Alter des Kinders von 36 Monaten. Wenn es nun eine klare Trennung zwischen Elterngeld und Betreuungsgeld gibt, dann sind wir als Elterngeld-Splitter doch benachteiligt, da wir für den verlängerten Zeitraum keine Doppelzahlung erhalten dürfen. Bei einem idealisierten Fall ohne Berücksichtigung der geplanten Erhöhung auf 150 EUR würde es für eine 300-EUR-Elterngeld-Bezieherin einen Nachteil von 1.000 EUR ausmachen, falls das Elterngeld wie o.g. gesplittet werden würde. (vgl. beigefügtes Excelblatt)

Im Internet lassen sich dazu keine Verwaltungsvorschriften etc. finden, so dass wir Sie bitten, den Fall entsprechend zu prüfen.

Vielen Dank.

Dazu noch folgende Gedanken meiner Frau zum Betreuungsgeld und dem Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz:

==> Wir sind eine ganze normale Mittelschichtfamilie und haben uns dafür entschieden, die Kinder zuhause zu betreuen. Ich habe mir als Beamtin die Elternzeit genommen und bin seither für meine Kinder zuhause für sie da. Sie kommen mit 3 oder 4 Jahren in den Kindergarten und werden somit erst spät in fremde Hände gegeben.

Ich habe mich über das Betreuungsgeld gefreut. Finde es schön, das es eine Anerkennung für uns Mütter zuhause gibt. Nun erfahre ich heute von meinem Mann, das dieses Geld aber nicht für mich gezahlt werden wird. Mein Sohn Lennart ist vor dem Stichtag, dem 31.07.12, geboren. Nämlich am 21.7.12, obwohl sein ET erst im August gewesen wäre. Aber danach fragt sicherlich niemand mehr.

Wohl aber würde ich von dem neuen Recht auf einen Kindergartenplatz ab 1 Jahr profitieren, wenn ich Lennart denn fremdbetreuen lassen würde. Denn er wäre dann zum 1.8. ein Jahr alt und würde einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben.

Ich aber, die den Kleinen zuhause betreut, habe keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld? Wo ist denn da die Gerechtigkeit? Wieder einmal bekomme ich zu spüren, dass ich als Mutter in dieser Gesellschaft nichts zähle, wenn ich dafür sorge, das es meinen Kindern gut geht. Das sie eine feste Betreuungsperson haben. Das sie ein Nest haben. Das sie jemanden haben, der Zeit für sie hat. Das sie jemanden haben, der ihnen zeigt, wie sie im Leben zurecht kommen werden.

Das finde ich wirklich sehr, sehr traurig. Ich komme gut ohne das Geld zurecht, aber gerecht empfinde ich das nicht.

Ich finde der Stichtag hat in diesem Gesetz überhaupt nichts zu suchen. Für alle Kinder die unter drei Jahre alt sind und von ihren Müttern betreut werden, sollte dieses Geld gezahlt werden.


Antwort des BMFSFJ vom 29.04.2013
Ihre E-Mail vom 23.04.2013 - Betreuungsgeld neben Elterngeldbezug

Sehr geehrte Frau Dr. Müller,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mich um Stellungnahme zu den von einer Familie an Sie herangetragenen Fragen zum Betreuungsgeld bitten.

Zunächst möchte ich auf das Verhältnis von Betreuungsgeld und Elterngeld eingehen. Der von der Familie geschilderte Grundsatz, dass Elterngeld und Betreuungsgeld nicht zeitlich parallel, sondern nur nacheinander bezogen werden können, ist richtig. In dem von Ihnen dargestellten Fall handelt es sich jedoch lediglich um eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums, das heißt, es wird allein der jeweils zustehende Monatsbetrag des Elterngeldes halbiert und in einer ersten und zweiten Rate ausgezahlt. Die Verlängerung des Auszahlungszeitraums beim Elterngeld führt nicht zu einer Verlängerung des Bezugszeitraums des Elterngeldes. Bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Elterngeldes kann daher parallel zur Auszahlung der zweiten Raten des Elterngeldes bereits Betreuungsgeld bezögen werden. Der in der beigefügten Tabelle von der Familie errechnete finanzielle Nachteil entsteht also gerade nicht.

Nun zur Stichtagsregelung: Grundsätzlich steht das Betreuungsgeld für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zur Verfügung. Ausnahmsweise sieht die Stichtagsregelung für das erste Jahr der Einführung eine abweichende Handhabung insofern vor, als dass Betreuungsgeld in diesem Übergangszeitraum nur für Kinder im zweiten Lebensjahr bereit steht. Es wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen, dass das Betreuungsgeldgesetz zum 1. August 2013 und damit parallel zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in Kraft tritt. Der Stichtag für den o. g. Übergangszeitraum wurde deshalb vom Gesetzgeber auf den Geburtstermin 1. August 2012 gelegt.

Die Einführung von Gesetzen bzw. die Anwendung neuer Vorschriften erfolgt in der Regel zu einem konkreten Stichtag. Gerade bei den Familienleistungen sind die Stichtage meist an das Geburtsdatum des Kindes gebunden. Es ist mir bewusst, dass jeder Stichtag gewisse Härten mit sich bringt. Dies gilt besonders, wenn ein Kind wie im geschilderten Fall kurz vor dem Stichtag geboren wurde. Ich hoffe dennoch auf Verständnis für die Erwägungen des Gesetzgebers. Denn diese Vergehensweise ist üblich, dient der Verwaltungspraktikabilität und ist verfassungsrechtlich abgesichert.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft für das wichtige Ailliegen Ihres Vereins, die Anerkennung kinderreicher Familien in unserer Gesellschaft zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Behnel
Leiter der Abteilung 2
Familie

Stellungnahme des BMFSJ zu Betreuungsgeld neben Elterngeldbezug vom 23.04.2013

Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Lage kinderreicher Familien bzw. Mehrkinderfamilien vom 13.02.2013

Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Lage der kinderreichen bzw. Mehrkindfamilien Fragen des Verbandes kinderreicher Familien

1. Welche Strategie und welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung bei der Erhöhung der Geburtenrate?
Ob junge Menschen Kinder bekommen oder nicht, ist eine private Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Persönliche Gründe wie beispielsweise der eigene Kinderwunsch, die eigenen Lebensziele oder die Partnerschaftssituation sind dabei von großer Bedeutung  wie auch die sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen einer Familiengründung. Zudem müssen beide Partner ihre Vorstellungen und Interessen in Einklang zueinander bringen – im Zeit- und Lebensverlauf.

Familienpolitik kann nur die äußeren Faktoren beeinflussen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Mut zur Elternschaft zu fördern, so dass Menschen ihre vorhandenen Kinderwünsche auch realisieren können. Laut Studien ist die Geburtenrate in den Ländern am höchsten, in denen es eine gut ausgebaute Infrastruktur zur Kinderbetreuung gibt. In Deutschland sind vor allem solche Faktoren wichtig, die eine bessere Wahlfreiheit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern - für Frauen und Männer.

Familien benötigen Zeit für gegenseitige Verantwortung, eine zuverlässige Infrastruktur und unterstützende Geldleistungen. Die Bundesregierung verfolgt daher eine aufeinander abgestimmte und breit angelegte Politik, die finanzielle, infrastrukturbezogene (z.B. Kinderbetreuung) und zeitpolitische Maßnahmen (z.B. flexible Arbeitszeiten) miteinander verknüpft. Denn es bedarf einer umfassenden und verlässlichen familienpolitischen Strategie, damit Menschen sich für (weitere) Kinder entscheiden können. Von einzelnen Maßnahmen sind keine Wirkungen zu erwarten.

In Deutschland wird daher neben den umfangreichen Familienleistungen wie beispielsweise Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag auch die Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige bedarfsgerecht und qualitätsorientiert ausgebaut. Ab August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Zudem setzt das Gesetz neue Maßstäbe für die Qualität der Kindertagesbetreuung.

Um Länder und Kommunen beim gemeinsam vereinbarten Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Möglichkeiten,  welche die Finanzverfassung bietet, umfassend genutzt. Über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ unterstützt der Bund Investitionen von Ländern und Kommunen mit insgesamt 2,15 Milliarden Euro. Zusätzlich beteiligt sich der Bund über die Umsatzsteuerverteilung mit 1,85 Milliarden Euro bis 2013 und wird sich ab 2014, nach der Ausbauphase, mit 770 Mio. Euro im Jahr auch dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen. Diese Mittel können direkt in die Qualität der frühkindlichen Förderung fließen. Und damit nicht genug: Mit zusätzlichen 400 Mio. Euro bis zum Jahr 2014 unterstützt der Bund die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Der intensive Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für unter Dreijährige sowie die stetige Erweiterung der Ganztagsbetreuung in Kindergärten und Schulen trägt besonders bei kinderreichen Familien dazu bei, die Alltagsplanung zu erleichtern.

Ein neuer familienpolitischer Schwerpunkt der Bundesregierung ist Zeit für Familie. Ziel ist es, die Zeitsouveränität der Menschen und ihrer Familien zu stärken. Der 8. Familienbericht zeigt: Zeit ist eine wichtige Einflussgröße auf die Entscheidung für Kinder und auf ein gelingendes Familienleben. Und sie ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität und das Wohlbefinden von Familien. Gerade Familien mit mehreren Kindern stehen oft vor spezifischen Organisationsaufgaben, die ein gutes Zeitmanagement benötigen.

Damit Familien mehr Zeit haben, sollen rechtliche Rahmenbedingungen wie die Elternzeit flexibler gestaltet, familienunterstützende und haushaltsnahe Dienstleistungen ausgebaut und gemeinsam mit den Kommunen eine kommunale Familienzeitpolitik etabliert werden.

Die Bundesregierung will gemeinsam mit Betrieben und Sozialpartnern familienfreundliche Arbeitszeiten fördern. Deshalb hat das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) das Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie“ gestartet. Das Unternehmensprogramm bündelt Informationen rund um das Thema Familienfreundlichkeit in Unternehmen. Es bietet Erfolgsbeispiele und Erfahrungsberichte von Unternehmen, die eine familienbewusste Personalpolitik praktizieren. Und es regt die Unternehmen zur Nachahmung an. Schon mehr als 4.500 Arbeitgeber bekennen sich zur Familienfreundlichkeit und sind Mitglied im gleichnamigen Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie". Mit der Initiative „Familienbewusste Arbeitszeiten“ wirbt das Bundesfamilienministerium zudem gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag für Arbeitszeitmodelle, die flexibel und familienfreundlich sind. Ziel ist es, ein modernes Verständnis von Teilzeit zu schaffen und so Müttern mehr Karrierechancen und Vätern mehr Familienzeit ermöglichen.

Alle diese Vorhaben sind auch in der Demografiestrategie der Bundesregierung verankert und als Ziele nachhaltiger Politik für die Bewältigung des demografischen Wandels vereinbart.

2. Welche Bedeutung hat die Verringerung der Kinderlosigkeit für die Bundesregierung? Welche Maßnahmen werden hier umgesetzt und wie hoch ist das finanzielle Volumen?
Die Bundesregierung will gute Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Paare ihren Kinderwunsch erfüllen können. Dabei will die Bundesregierung die (ungewollte) Kinderlosigkeit verringern, aber auch die Entscheidung zu mehreren Kindern unterstützen.

Der Weg in die Kinderlosigkeit führt häufig über ein wiederholtes Aufschieben der Geburt des ersten Kindes und ist selten Ausdruck einer bewussten Entscheidung. Doch was sind die wichtigsten Voraussetzungen für Menschen, um sich für Kinder zu entscheiden? Für die befragten unter 45-Jährigen ist es am wichtigsten, dass sich beide Partner Kinder wünschen (sagen 83 Prozent der Befragten), dass sich beide reif für Kinder fühlen (74 Prozent) und dass die Partnerschaft auf Dauer angelegt ist – dies finden 60 Prozent der Befragten. Eine finanziell abgesicherte Situation ist für viele eine – aber nicht mehr die wichtigste – Voraussetzung, um sich für Kinder zu entscheiden: Mehr als die Hälfte der Bevölkerung unter 45 Jahre gibt an, dass unbedingt die finanzielle Situation gut sein muss bzw. dass ein Einkommen für die Familie ausreichen muss, um Kinder zu bekommen.

Die Bundesregierung nimmt die Nöte der kinderlosen Paare sehr ernst. In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos und auf medizinische Hilfe angewiesen. Die Kosten der langwierigen reproduktionsmedizinischen Behandlungen belasten viele betroffene Paare finanziell erheblich oder können erst gar nicht aufgebracht werden. Denn seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch für den 1. bis 3. Versuch die Kosten zu 50 Prozent. Damit Paare sich ihren Kinderwunsch erfüllen können und ungewollt Kinderlose bei fortschreitenden medizinischen Möglichkeiten finanziell nicht allein gelassen werden, wurde die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ gestartet. Seit dem 1. April 2012 stellt das BMFSFJ hier Finanzhilfen für Kinderwunschbehandlungen bereit. Der Bund übernimmt gemeinsam mit den sich beteiligenden Ländern die Kosten bis zur Hälfte des verbleibenden Eigenanteils der betroffenen Paare. Neben einer besseren finanziellen Unterstützung der Betroffenen soll auch die psychosoziale Beratung vor, während und nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen verbessert werden. Kinderlosigkeit ist noch immer ein Tabuthema und kinderlose Menschen sind häufig von Stigmatisierung betroffen. Ziel ist es daher auch, das Tabuthema Kinderlosigkeit und die Stigmatisierung betroffener Frauen und Paare zu beseitigen. Für diese Maßnahmen waren 2012 bis zu 7 Mio. € vorgesehen; ab 2013 sind es fortlaufend bis zu 10 Mio. €.

3. Welchen Wert legt die Bundesregierung auf die Förderung von Mehrkinderfamilien? Welche familienpolitischen und anderen Leistungen dienen der Förderung der Mehrkinderfamilie? Wie hoch sind die Gesamtleistungen?
Die Bundesregierung fördert Mehrkindfamilien insbesondere durch Leistungen, die nach der Kinderzahl gestaffelt sind, sich mit zunehmender Kinderzahl erhöhen bzw. die überdurchschnittlich häufig von Familien mit mehreren Kindern beansprucht werden:

So ist beispielsweise das Kindergeld nach der Kinderzahl gestaffelt. Seit der erneuten Erhöhung im Jahr 2010 werden für die ersten beiden anspruchsberechtigen Kinder jeweils 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind 215 Euro pro Monat gezahlt. Das Kindergeld deckt einen Teil der direkten Kosten, die Eltern durch ihre Kinder entstehen und es hilft damit den Familien, hinsichtlich des laufenden Einkommens mit den Kinderlosen Schritt zu halten.

Auch das 2007 eingeführte Elterngeld berücksichtigt die besondere Situation von Mehrkindfamilien durch zwei Leistungskomponenten: Erstens werden neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs auch Zeiten des Elterngeldbezugs bei der Ermittlung des Einkommens vor der Geburt des Kindes ausgeklammert. Damit wird ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlenden Erwerbseinkommen vermieden. Zweitens erhalten Mehrkindfamilien einen Geschwisterbonus. Dieser erhöht das zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also größer als drei Jahre sein. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich zudem das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (Mehrlingszuschlag).

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zudem Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten berücksichtigt (§ 56 SGB VI). Der erziehende Elternteil erhält während der Kindererziehungszeit eine Gutschrift von einem Entgeltpunkt pro Jahr und Kind auf seinem Rentenkonto. Darüber hinaus wird Erziehenden mit mindestens zwei Kindern unter 10 Jahren für jedes Jahr dieser Mehrfacherziehung ein Drittel Entgeltpunkt gutgeschrieben, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie erwerbstätig sind – das entspricht der Höchstförderung bei der oben beschriebenen Höherbewertung.

Der Kinderzuschlag unterstützt vor allem Familien mit mehreren Kindern. Im Jahr 2010 lebten in etwa jedem zweiten Haushalt, der Kinderzuschlag erhielt, drei oder mehr Kinder. Die Familien im Kinderzuschlag haben im Durchschnitt 2,6 Kinder, alle Familien dagegen nur durchschnittlich 1,6 Kinder. Der Kinderzuschlag ist als Leistung für Familien eingeführt worden, die trotz eines Erwerbseinkommens vor allem wegen ihrer Kinder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen wären. Er festigt eine eigenständige Einkommensperspektive von Eltern, erkennt deren Erwerbsbereitschaft an und entlastet Familien einkommensabhängig. Der Kinderzuschlag beträgt maximal 140 Euro pro Kind und gewährleistet zusammen mit dem Kindergeld, dem Wohngeldanteil der Kinder sowie den neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe den durchschnittlichen soziokulturellen Mindestbedarf von Kindern.

Das Bildungs- und Teilhabepaket enthält folgende Einzelleistungen, die als Geld- oder Sachleistungen erbracht werden: ein- sowie mehrtägige Schul- und Kitafahrten, der persönliche Schulbedarf, Beförderung zur Schule, Lernförderung, Mittagsverpflegung in der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung sowie Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule). Mit der Kinderzahl steigt gerade in solchen Bereichen die finanzielle Belastung der Familien.  Für Mehrkinderfamilien, die den Kinderzuschlag beziehen, ist das Bildungs- und Teilhabepaket damit ein großer Gewinn.

Auch bei der Kinderbetreuung und den damit verbundenen Elternbeiträgen wird die Anzahl der Kinder im Haushalt in der Regel berücksichtigt. Die Elternbeiträge haben oft Geschwisterrabatte. Allerdings fällt die Festsetzung der Beiträge in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen.

Alle genannten Maßnahmen stabilisieren das Einkommen von Familien. Daten über das finanzielle Ausmaß der Leistungen, das auf Familien mit mehreren Kindern entfällt, liegen der Bundesregierung nicht vor. Bekannt ist aber, dass mit der Kinderzahl die durchschnittliche Anzahl in Anspruch genommener staatlicher Leistungen steigt.

4. Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung um, um die Rahmenbedingungen für das dritte Kind zu erleichtern – zum Beispiel im Bereich Wohnungsbau und Mobilität.
Die bereits beschriebenen Maßnahmen der Familienpolitik zielen darauf ab, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich Menschen für (weitere) Kinder entscheiden können. Für Maßnahmen in den Bereichen Wohnungsbau und Mobilität sind in erster Linie die Länder bzw. Kommunen zuständig.

5. Welchen Teil der Kosten für Kinder übernimmt der Staat bzw. die Allgemeinheit, und welchen Teil der Kosten tragen die Eltern? Gibt es hier Unterschiede nach Kinderzahl?
Das Ausmaß der Kostenteilung, die sich durch die Familienleistungen zwischen Eltern und Staat ergibt, kann nicht zuverlässig und allgemeingültig angegeben werden und ist nicht bekannt.

6. Wodurch zeichnen sich Mehrkinderfamilien aus? Gilt das gängige Klischee, wonach sie entweder arm oder reich sind und es in der gesellschaftlichen Mitte nur wenige Mehrkinderfamilien gibt?
Empirisch ist nicht belegt, dass in Deutschland Menschen aus dem mittlerem Bildungs- und Einkommensbereich seltener eine Mehrkindfamilie gründen. Vergleicht man die Verteilung der verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen aller Familien mit denen der Mehrkindfamilien, so sind Mehrkindfamilien stärker im Einkommensbereich von 2000 bis 4000 Euro vertreten. Die Familien mit weniger Kindern überwiegen hingegen bei Einkommen unter 2000 Euro sowie leicht bei Einkommen über 4000 Euro. Bei identischem Haushaltseinkommen haben Mehrkindfamilien allerdings ein geringeres Pro-Kopf-Einkommen zur Verfügung als Familien mit weniger Kindern. Eine vergleichbare, äquivalenzgewichtete – also nach dem Bedarf und der Anzahl der Personen gewichtete - Einkommensverteilung liegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jedoch nicht vor.

7. Welchen Beitrag leisten Mehrkindfamilien für die Sozialen Sicherungssyteme? In welchem Maße profitieren Kinderlose in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung von Familien?
Dem Bundesfamilienministerium liegen hierzu keine zuverlässigen wissenschaftlich gesicherten Daten vor.

8. Welche Bedürfnisse haben Mehrkinderfamilien im Vergleich zu anderen Familien und wie reagiert die Familienpolitik auf diese besonderen Bedürfnisse und Probleme?
Für die finanziellen Aspekte wird auf die Antworten zu den Fragen Nr. 3 und Nr. 5 verwiesen.

9. Gibt es Hilfestellung für betroffene Frauen/Paare, um die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu verringern? Gibt es spezielle Maßnahmen für Eltern, die einen Abbruch der 2. oder 3. Schwangerschaft erwägen?
Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es wichtig, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche so niedrig wie möglich zu halten. 2011 wurden insgesamt rund 108.860 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, 1996 waren es 130.899. Die Schwangerschaftsabbrüche sind weiter rückläufig. Um Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden, werden Informationskampagnen und Materialien zur Sexualaufklärung und Familienplanung gefördert. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erstellt in Kooperation mit Ländern und Beratungsträgern Konzepte zur Sexualaufklärung und entwickelt bundeseinheitliche Aufklärungsmaterialien. So sollen einerseits ungewollte Schwangerschaften vermieden, andererseits aber auch Kinderwünsche realisiert werden können.

Frauen und Paare haben unterschiedliche Motive für einen möglichen Schwangerschaftsabbruch. Ihnen steht in Deutschland ein flächendeckendes und umfassendes Beratungsnetz verschiedener Träger zur Verfügung. In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung zu allen eine Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar berührenden Fragen. Zum Anspruch auf Beratung gehören u.a. Informationen über bestehende gesetzliche Leistungen und Hilfen für Familien und Kinder – insbesondere solche, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern.

Die Beratungsstellen für Schwangerschaften und Schwangerschaftskonflikte bieten neben Informationen auch praktische Unterstützung an, z.B. bei Anträgen für finanzielle Mittel, der Wohnungssuche sowie bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Die Beratungsstelle kann außerdem dabei helfen, eine Betreuungsmöglichkeit für das erwartete Kind zu finden.  Familien, die bereits Kinder haben, können sich in dieser besonderen Situation – je nach Bedarf - ebenfalls beraten und unterstützen lassen.

In der Beratungsstelle kann auch die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden. Über die Bundesstiftung stellt die Bundesregierung jährlich über 92 Mio. Euro zur Verfügung,  um schwangere Frauen in besonderen finanziellen Notlagen unbürokratisch und zielgenau ergänzende finanzielle Unterstützung gewähren zu können. Die Zuschüsse werden für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung und für die Betreuung des Kleinkindes bewilligt. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Hilfen der Bundesstiftung  Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass eine prekäre finanzielle Notlage der schwangeren Frau vorliegt, der Antrag vor der Entbindung gestellt wird und andere Hilfen (z.B. solche nach dem SGB II) nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder nicht ausreichend sind. Mit den ergänzenden Unterstützungsleistungen soll jungen Müttern in finanzieller Problemlage geholfen und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden. Die Mittel der Bundesstiftung wirken in dieser weichenstellenden Anfangsphase gleichzeitig als Türöffner in das Netzwerk früher Hilfen und andere Unterstützungssysteme vor Ort. Durch die gezielte Verknüpfung finanzieller Leistungen mit individueller Unterstützung erhalten werdende Mütter und Väter zu einem frühen Zeitpunkt Informationen und Zugang zu Beratung- und Hilfsangeboten für Eltern und Kind.

Eine Übersicht über die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen ist auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.familienplanung.de.

Ingo Behnel, Leiter der Abteilung 2, Familie