Expertise gefragt: Bundesverfassungsgericht erbittet Einschätzung des KRFD

Mönchengladbach/Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berät derzeit die zu geringe Berücksichtigung der Kinder bei der Berechnung der Sozialabgaben. Seit langem gibt es dazu Elterninitiativen. Jetzt beschäftigt sich das höchste richterliche Gremium des Landes mit dieser rechtlichen Schieflage. Insgesamt neun Verbände wurden vom Vizepräsidenten des BVerfG Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof bis zum 31. Januar 2019 um eine Stellungnahme gebeten, darunter der KRFD.
„Dank der wissenschaftlichen Expertise unseres wissenschaftlichen Beirates, insbesondere von Prof. Dr. Christian Seiler, konnten wir uns fundiert an diesem Prozess beteiligen“, so Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Vorstands. „Es ist dringend notwendig, die gesetzliche Schieflage nach dem Gebot des Gleichheitsgrundsatzes zu ändern“, ist Müller überzeugt. Die Anfrage des BVerG sei ein deutliches Indiz, dass sich der KRFD als profilierter Partner erwiesen und bewährt habe, so Müller.