Bitte zur Teilnahme
Liebe Familien,
alle fünf Jahre fragt das Statistische Bundesamt ausgewählte Haushalte, wofür sie ihr Geld ausgeben. Von diesen Daten hängen wichtige Leistungen für Familien und Kinder ab. Sie beeinflussen, wie hoch die Unterstützung für Kinder im neuen Bürgergeld und wie hoch der Kinderzuschlag ausfällt. Auch das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag sowie der Mindestunterhalt und der Unterhaltsvorschuss hängen von diesen Daten ab.
Deshalb bittet Sie die Familienministerin Lisa Paus um Ihre Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. "Ich weiß, dass es gerade Familien schwerfällt, solche Befragungen in ihren Alltag einzubauen. Deshalb erhalten Familien eine höhere Aufwandsentschädigung, insgesamt 150 Euro pro Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind als Anerkennung für den damit verbundenen Aufwand und als Dank für die Unterstützung", so die Ministerin.
Sie können sich unter folgendem Link für eine Teilnahme melden: www.evs2023.de/teilnahme. Mehr Informationen finden Sie unten stehend (Flugblatt zum Download).
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Zeit!
Über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Durch die EVS erfährt man, wie viel Geld den Haushalten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.
Wenn Sie an der EVS 2023 teilnehmen, füllen Sie folgende Befragungsteile aus:
- Haushaltsfragebogen. Hier geht es z. B. um die Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation, Einnahmen des Haushalts wie Wohngeld oder Kindergeld und regelmäßige Ausgaben des Haushalts wie Miete.
- Personenfragebogen. Hier geht es z. B. um die berufliche bzw. schulische Situation sowie das persönliche Einkommen. Den Fragebogen füllt jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren aus.
- Tägliche Ausgaben. Hier dokumentieren Sie für die Dauer eines Quartals (3 Monate) alle Ausgaben z. B. für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere/alle.
Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Ob ein Haushalt zu dieser „Detail-Stichprobe“ gehört, wird nach einem mathematischen Zufallsverfahren bestimmt. Jeder Haushalt kann nur einmal an der EVS 2023 teilnehmen. Mehrfache Anmeldungen desselben Haushalts werden nicht berücksichtigt.