Pressemitteilung: Gelungene Lösung für eine anspruchsvolle Aufgabe - Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz bei gleichzeitiger Anerkennung der elterlichen Erstverantwortung
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Pressemitteilung - Gelungene Lösung für eine anspruchsvolle Aufgabe: Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz bei gleichzeitiger Anerkennung der elterlichen Erstverantwortung

Mönchengladbach: Der KRFD begrüßt die gefundene Lösung für die Aufnahme der Kinderrechte in Artikel 6 des Grundgesetzes. Der Auftrag, dem sich die Bundesregierung gestellt hat, war höchst anspruchsvoll. Es galt, einerseits die Eingriffe des Staates in die familiäre Selbstbestimmung und das Elternrecht zu vermeiden sowie den Grundrechtsanspruch des besonderen Schutzes der Familie zu wahren.

Andererseits sollten die bestehenden Grundrechte der Kinder deutlich sichtbar gemacht und das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes anerkannte Prinzip des Kindeswohls ausdrücklich und angemessen im Grundgesetz verankert werden. Den Herausforderungen dieses Auftrages ist die Bundesregierung mit den vier ergänzenden Sätzen, die in Art.6 Abs. 2 hinzugefügt worden, gerecht geworden.
Kinder sind in vollem Umfang Träger von Grundrechten, insofern bestand bislang keine Schutzlücke. Sie werden durch die Menschenwürde und weitere Grundrechte in ihren unveräußerlichen Rechten geschützt, sie sind unmittelbarer Träger der Rechte auch wenn sie diese je nach Alter und noch nicht selbstständig ausüben können. Der Staat schützt und akzeptiert die Familien in besonderem Maße und greift nur in Fällen ein, in denen das Kindeswohl nicht anders geschützt werden kann.
Ob Kinderrechte eigens in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen und ob nicht die grundgesetzlich verbürgten Menschenrechte den Kindern bereits vollen Schutz gewähren, wird seit über 20 Jahren kontrovers diskutiert. Die Diskussion hat gelegentlich jene in konträre Stellung gebracht, die sich im Kern, nämlich der Sorge um das Kindeswohl, einig waren. Der KRFD hat die Diskussion intensiv verfolgt und sich dafür eingesetzt, das Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat nicht einseitig zu Lasten der Familien und der familiären Selbstbestimmung zu verändern. Das klare Bekenntnis des Gesetzgebers zur Erstverantwortung der Eltern trägt dieser Sorge Rechnung.

Kontakt: patricia.arndt@kinderreiche-familien.de

Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden, vertritt 1,4 Millionen kinderreicher Familien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von Mehrkindfamilien, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich.

Weitere Informationen finden Sie unter  http://www.kinderreichefamilien.de

Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD)
Dr. Patricia Arndt
Referentin des Vorstands
Korschenbroicher Str. 83
41065 Mönchengladbach
patricia.arndt@kinderreiche-familien.de

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