Pressemitteilung
KRFD sieht Schutz der Kinder durch das Grundgesetz gewährleistet
Verband fordert besseren Ausbau und konsequente Anwendung der bestehenden Schutzinstrumente.
Mönchengladbach, 3. Dezember 2019: Der Verband kinderreicher Familien sieht eine Verankerung besonderer Kinderrechte im Grundgesetz kritisch. Mit der in Artikel 1 verankerten Unantastbarkeit der menschlichen Würde und dem in Artikel 6 festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe und Familie sind sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen staatlichen Handels im Sinne eines „Wächteramtes“ abgesteckt. Die Würde des Menschen umfasst alle Menschen, ob jung oder alt, krank oder gesund, ob Mann oder Frau, Junge oder Mädchen. Ein ausgewiesenes Sonderrecht für eine Gruppe ist nicht sinnvoll. Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde generiert für den Staat den Auftrag, genau diese Würde zu schützen und einzuschreiten, wenn die Würde eines Menschen gefährdet ist.
Der in Artikel 6 verankerte Schutz von Ehe und Familie anerkennt die Tatsache, dass Familie eine wesensmäßig besondere Einheit darstellt, nämlich eine „natürliche Einheit“. Eltern und Kinder sind in einer einzigartigen Weise verbunden, die weit über eine Rechtsbeziehung hinausgeht. Die Familie ist ein geschützter Raum, in dem die Kinder leben und sich entwickeln sollen. Gleichwohl ist in der Familie niemand schutzlos, denn schon heute ist der Schutz der Rechte der Kinder eine grundgesetzlich verbürgte Pflichtaufgabe des Staates. Diese Besonderheit der Familie anerkennt der Staat und begrenzt seinen Zugriffsanspruch auf die Gefährdung des Kindeswohls. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 6 Abs. 2 den Eltern das natürliche Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu und bindet es zugleich an die Pflicht, dieses Recht auszuüben. Wenn dieser Pflicht nicht entsprochen und das natürliche Recht nicht sachgemäß ausgeübt wird, dann erkennt der Gesetzgeber eine Rechtsverletzung gegenüber dem Kind und schreitet ein.
Eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz bringt das klug austarierte Verhältnis von Eltern, Kind und Staat aus der Balance. Die staatlichen Möglichkeiten werden auf Kosten der Eltern und ihres vorrangigen Erziehungsrechtes ausgebaut und auf Dauer ihnen vorrangig gestellt. Der Schutzraum Familie wird damit aufgelöst und aus dem Staat als Wächter wird ein Staat als Richter.
„In den mit Abstand meisten Familien sind die Kinder gut aufgehoben. Sie wachsen in einer realen Welt auf mit verschiedenen Prioritäten, Lebensstilen, religiösen Überzeugungen oder Traditionen“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des KRFD. „Sie werden geliebt, behütet, geprägt und erzogen auf die Weise, wie Eltern und Umfeld lieben, behüten, prägen und erziehen. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz mündet in einen Generalverdacht gegen die Eltern und das kann nicht die Basis einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung sein“, so Müller.
Rechtsexperten sprechen sich über alle Positionen hinweg gegen einen Eingriff in das Grundrecht aus. Der Berliner Professor Bernhard Schlinck schreibt: „Die Kinder im Grundgesetz grundrechtlich eigens zu erwähnen mag gefällig anmuten. Dem Grundgesetz tut es keinen Gefallen“.
Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD)
Dr. Patricia Arndt
Referentin des Vorstands
Korschenbroicher Str. 83
41065 Mönchengladbach
patricia.arndt@kinderreiche-familien.de
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Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden, vertritt 1,2 Millionen kinderreicher Familien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von Mehrkindfamilien, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich.
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