Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Lage kinderreicher Familien bzw. Mehrkinderfamilien vom 13.02.2013
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Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Lage kinderreicher Familien bzw. Mehrkinderfamilien vom 13.02.2013

Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Lage der kinderreichen bzw. Mehrkindfamilien Fragen des Verbandes kinderreicher Familien

1. Welche Strategie und welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung bei der Erhöhung der Geburtenrate?

Ob junge Menschen Kinder bekommen oder nicht, ist eine private Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Persönliche Gründe wie beispielsweise der eigene Kinderwunsch, die eigenen Lebensziele oder die Partnerschaftssituation sind dabei von großer Bedeutung  wie auch die sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen einer Familiengründung. Zudem müssen beide Partner ihre Vorstellungen und Interessen in Einklang zueinander bringen – im Zeit- und Lebensverlauf.

Familienpolitik kann nur die äußeren Faktoren beeinflussen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Mut zur Elternschaft zu fördern, so dass Menschen ihre vorhandenen Kinderwünsche auch realisieren können. Laut Studien ist die Geburtenrate in den Ländern am höchsten, in denen es eine gut ausgebaute Infrastruktur zur Kinderbetreuung gibt. In Deutschland sind vor allem solche Faktoren wichtig, die eine bessere Wahlfreiheit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern - für Frauen und Männer.

Familien benötigen Zeit für gegenseitige Verantwortung, eine zuverlässige Infrastruktur und unterstützende Geldleistungen. Die Bundesregierung verfolgt daher eine aufeinander abgestimmte und breit angelegte Politik, die finanzielle, infrastrukturbezogene (z.B. Kinderbetreuung) und zeitpolitische Maßnahmen (z.B. flexible Arbeitszeiten) miteinander verknüpft. Denn es bedarf einer umfassenden und verlässlichen familienpolitischen Strategie, damit Menschen sich für (weitere) Kinder entscheiden können. Von einzelnen Maßnahmen sind keine Wirkungen zu erwarten.

In Deutschland wird daher neben den umfangreichen Familienleistungen wie beispielsweise Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag auch die Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige bedarfsgerecht und qualitätsorientiert ausgebaut. Ab August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Zudem setzt das Gesetz neue Maßstäbe für die Qualität der Kindertagesbetreuung.

Um Länder und Kommunen beim gemeinsam vereinbarten Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Möglichkeiten,  welche die Finanzverfassung bietet, umfassend genutzt. Über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ unterstützt der Bund Investitionen von Ländern und Kommunen mit insgesamt 2,15 Milliarden Euro. Zusätzlich beteiligt sich der Bund über die Umsatzsteuerverteilung mit 1,85 Milliarden Euro bis 2013 und wird sich ab 2014, nach der Ausbauphase, mit 770 Mio. Euro im Jahr auch dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen. Diese Mittel können direkt in die Qualität der frühkindlichen Förderung fließen. Und damit nicht genug: Mit zusätzlichen 400 Mio. Euro bis zum Jahr 2014 unterstützt der Bund die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Der intensive Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für unter Dreijährige sowie die stetige Erweiterung der Ganztagsbetreuung in Kindergärten und Schulen trägt besonders bei kinderreichen Familien dazu bei, die Alltagsplanung zu erleichtern.

Ein neuer familienpolitischer Schwerpunkt der Bundesregierung ist Zeit für Familie. Ziel ist es, die Zeitsouveränität der Menschen und ihrer Familien zu stärken. Der 8. Familienbericht zeigt: Zeit ist eine wichtige Einflussgröße auf die Entscheidung für Kinder und auf ein gelingendes Familienleben. Und sie ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität und das Wohlbefinden von Familien. Gerade Familien mit mehreren Kindern stehen oft vor spezifischen Organisationsaufgaben, die ein gutes Zeitmanagement benötigen.

Damit Familien mehr Zeit haben, sollen rechtliche Rahmenbedingungen wie die Elternzeit flexibler gestaltet, familienunterstützende und haushaltsnahe Dienstleistungen ausgebaut und gemeinsam mit den Kommunen eine kommunale Familienzeitpolitik etabliert werden. 

Die Bundesregierung will gemeinsam mit Betrieben und Sozialpartnern familienfreundliche Arbeitszeiten fördern. Deshalb hat das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) das Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie“ gestartet. Das Unternehmensprogramm bündelt Informationen rund um das Thema Familienfreundlichkeit in Unternehmen. Es bietet Erfolgsbeispiele und Erfahrungsberichte von Unternehmen, die eine familienbewusste Personalpolitik praktizieren. Und es regt die Unternehmen zur Nachahmung an. Schon mehr als 4.500 Arbeitgeber bekennen sich zur Familienfreundlichkeit und sind Mitglied im gleichnamigen Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie". Mit der Initiative „Familienbewusste Arbeitszeiten“ wirbt das Bundesfamilienministerium zudem gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag für Arbeitszeitmodelle, die flexibel und familienfreundlich sind. Ziel ist es, ein modernes Verständnis von Teilzeit zu schaffen und so Müttern mehr Karrierechancen und Vätern mehr Familienzeit ermöglichen.

Alle diese Vorhaben sind auch in der Demografiestrategie der Bundesregierung verankert und als Ziele nachhaltiger Politik für die Bewältigung des demografischen Wandels vereinbart.

2. Welche Bedeutung hat die Verringerung der Kinderlosigkeit für die Bundesregierung? Welche Maßnahmen werden hier umgesetzt und wie hoch ist das finanzielle Volumen?

Die Bundesregierung will gute Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Paare ihren Kinderwunsch erfüllen können. Dabei will die Bundesregierung die (ungewollte) Kinderlosigkeit verringern, aber auch die Entscheidung zu mehreren Kindern unterstützen.

Der Weg in die Kinderlosigkeit führt häufig über ein wiederholtes Aufschieben der Geburt des ersten Kindes und ist selten Ausdruck einer bewussten Entscheidung. Doch was sind die wichtigsten Voraussetzungen für Menschen, um sich für Kinder zu entscheiden? Für die befragten unter 45-Jährigen ist es am wichtigsten, dass sich beide Partner Kinder wünschen (sagen 83 Prozent der Befragten), dass sich beide reif für Kinder fühlen (74 Prozent) und dass die Partnerschaft auf Dauer angelegt ist – dies finden 60 Prozent der Befragten. Eine finanziell abgesicherte Situation ist für viele eine – aber nicht mehr die wichtigste – Voraussetzung, um sich für Kinder zu entscheiden: Mehr als die Hälfte der Bevölkerung unter 45 Jahre gibt an, dass unbedingt die finanzielle Situation gut sein muss bzw. dass ein Einkommen für die Familie ausreichen muss, um Kinder zu bekommen.

Die Bundesregierung nimmt die Nöte der kinderlosen Paare sehr ernst. In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos und auf medizinische Hilfe angewiesen. Die Kosten der langwierigen reproduktionsmedizinischen Behandlungen belasten viele betroffene Paare finanziell erheblich oder können erst gar nicht aufgebracht werden. Denn seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch für den 1. bis 3. Versuch die Kosten zu 50 Prozent. Damit Paare sich ihren Kinderwunsch erfüllen können und ungewollt Kinderlose bei fortschreitenden medizinischen Möglichkeiten finanziell nicht allein gelassen werden, wurde die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ gestartet. Seit dem 1. April 2012 stellt das BMFSFJ hier Finanzhilfen für Kinderwunschbehandlungen bereit. Der Bund übernimmt gemeinsam mit den sich beteiligenden Ländern die Kosten bis zur Hälfte des verbleibenden Eigenanteils der betroffenen Paare. Neben einer besseren finanziellen Unterstützung der Betroffenen soll auch die psychosoziale Beratung vor, während und nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen verbessert werden. Kinderlosigkeit ist noch immer ein Tabuthema und kinderlose Menschen sind häufig von Stigmatisierung betroffen. Ziel ist es daher auch, das Tabuthema Kinderlosigkeit und die Stigmatisierung betroffener Frauen und Paare zu beseitigen. Für diese Maßnahmen waren 2012 bis zu 7 Mio. € vorgesehen; ab 2013 sind es fortlaufend bis zu 10 Mio. €.

3. Welchen Wert legt die Bundesregierung auf die Förderung von Mehrkinderfamilien? Welche familienpolitischen und anderen Leistungen dienen der Förderung der Mehrkinderfamilie? Wie hoch sind die Gesamtleistungen?

Die Bundesregierung fördert Mehrkindfamilien insbesondere durch Leistungen, die nach der Kinderzahl gestaffelt sind, sich mit zunehmender Kinderzahl erhöhen bzw. die überdurchschnittlich häufig von Familien mit mehreren Kindern beansprucht werden:

So ist beispielsweise das Kindergeld nach der Kinderzahl gestaffelt. Seit der erneuten Erhöhung im Jahr 2010 werden für die ersten beiden anspruchsberechtigen Kinder jeweils 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind 215 Euro pro Monat gezahlt. Das Kindergeld deckt einen Teil der direkten Kosten, die Eltern durch ihre Kinder entstehen und es hilft damit den Familien, hinsichtlich des laufenden Einkommens mit den Kinderlosen Schritt zu halten.

Auch das 2007 eingeführte Elterngeld berücksichtigt die besondere Situation von Mehrkindfamilien durch zwei Leistungskomponenten: Erstens werden neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs auch Zeiten des Elterngeldbezugs bei der Ermittlung des Einkommens vor der Geburt des Kindes ausgeklammert. Damit wird ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlenden Erwerbseinkommen vermieden. Zweitens erhalten Mehrkindfamilien einen Geschwisterbonus. Dieser erhöht das zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also größer als drei Jahre sein. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich zudem das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (Mehrlingszuschlag).

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden zudem Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten berücksichtigt (§ 56 SGB VI). Der erziehende Elternteil erhält während der Kindererziehungszeit eine Gutschrift von einem Entgeltpunkt pro Jahr und Kind auf seinem Rentenkonto. Darüber hinaus wird Erziehenden mit mindestens zwei Kindern unter 10 Jahren für jedes Jahr dieser Mehrfacherziehung ein Drittel Entgeltpunkt gutgeschrieben, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie erwerbstätig sind – das entspricht der Höchstförderung bei der oben beschriebenen Höherbewertung.

Der Kinderzuschlag unterstützt vor allem Familien mit mehreren Kindern. Im Jahr 2010 lebten in etwa jedem zweiten Haushalt, der Kinderzuschlag erhielt, drei oder mehr Kinder. Die Familien im Kinderzuschlag haben im Durchschnitt 2,6 Kinder, alle Familien dagegen nur durchschnittlich 1,6 Kinder. Der Kinderzuschlag ist als Leistung für Familien eingeführt worden, die trotz eines Erwerbseinkommens vor allem wegen ihrer Kinder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen wären. Er festigt eine eigenständige Einkommensperspektive von Eltern, erkennt deren Erwerbsbereitschaft an und entlastet Familien einkommensabhängig. Der Kinderzuschlag beträgt maximal 140 Euro pro Kind und gewährleistet zusammen mit dem Kindergeld, dem Wohngeldanteil der Kinder sowie den neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe den durchschnittlichen soziokulturellen Mindestbedarf von Kindern.

Das Bildungs- und Teilhabepaket enthält folgende Einzelleistungen, die als Geld- oder Sachleistungen erbracht werden: ein- sowie mehrtägige Schul- und Kitafahrten, der persönliche Schulbedarf, Beförderung zur Schule, Lernförderung, Mittagsverpflegung in der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung sowie Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule). Mit der Kinderzahl steigt gerade in solchen Bereichen die finanzielle Belastung der Familien.  Für Mehrkinderfamilien, die den Kinderzuschlag beziehen, ist das Bildungs- und Teilhabepaket damit ein großer Gewinn.

Auch bei der Kinderbetreuung und den damit verbundenen Elternbeiträgen wird die Anzahl der Kinder im Haushalt in der Regel berücksichtigt. Die Elternbeiträge haben oft Geschwisterrabatte. Allerdings fällt die Festsetzung der Beiträge in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen.

Alle genannten Maßnahmen stabilisieren das Einkommen von Familien. Daten über das finanzielle Ausmaß der Leistungen, das auf Familien mit mehreren Kindern entfällt, liegen der Bundesregierung nicht vor. Bekannt ist aber, dass mit der Kinderzahl die durchschnittliche Anzahl in Anspruch genommener staatlicher Leistungen steigt.

4. Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung um, um die Rahmenbedingungen für das dritte Kind zu erleichtern – zum Beispiel im Bereich Wohnungsbau und Mobilität.

Die bereits beschriebenen Maßnahmen der Familienpolitik zielen darauf ab, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich Menschen für (weitere) Kinder entscheiden können. Für Maßnahmen in den Bereichen Wohnungsbau und Mobilität sind in erster Linie die Länder bzw. Kommunen zuständig.

5. Welchen Teil der Kosten für Kinder übernimmt der Staat bzw. die Allgemeinheit, und welchen Teil der Kosten tragen die Eltern? Gibt es hier Unterschiede nach Kinderzahl?

Das Ausmaß der Kostenteilung, die sich durch die Familienleistungen zwischen Eltern und Staat ergibt, kann nicht zuverlässig und allgemeingültig angegeben werden und ist nicht bekannt. 

6. Wodurch zeichnen sich Mehrkinderfamilien aus? Gilt das gängige Klischee, wonach sie entweder arm oder reich sind und es in der gesellschaftlichen Mitte nur wenige Mehrkinderfamilien gibt?

Empirisch ist nicht belegt, dass in Deutschland Menschen aus dem mittlerem Bildungs- und Einkommensbereich seltener eine Mehrkindfamilie gründen. Vergleicht man die Verteilung der verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen aller Familien mit denen der Mehrkindfamilien, so sind Mehrkindfamilien stärker im Einkommensbereich von 2000 bis 4000 Euro vertreten. Die Familien mit weniger Kindern überwiegen hingegen bei Einkommen unter 2000 Euro sowie leicht bei Einkommen über 4000 Euro. Bei identischem Haushaltseinkommen haben Mehrkindfamilien allerdings ein geringeres Pro-Kopf-Einkommen zur Verfügung als Familien mit weniger Kindern. Eine vergleichbare, äquivalenzgewichtete – also nach dem Bedarf und der Anzahl der Personen gewichtete - Einkommensverteilung liegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jedoch nicht vor.

7. Welchen Beitrag leisten Mehrkindfamilien für die Sozialen Sicherungssyteme? In welchem Maße profitieren Kinderlose in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung von Familien?

Dem Bundesfamilienministerium liegen hierzu keine zuverlässigen wissenschaftlich gesicherten Daten vor. 

8. Welche Bedürfnisse haben Mehrkinderfamilien im Vergleich zu anderen Familien und wie reagiert die Familienpolitik auf diese besonderen Bedürfnisse und Probleme?

Für die finanziellen Aspekte wird auf die Antworten zu den Fragen Nr. 3 und Nr. 5 verwiesen.

9. Gibt es Hilfestellung für betroffene Frauen/Paare, um die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu verringern? Gibt es spezielle Maßnahmen für Eltern, die einen Abbruch der 2. oder 3. Schwangerschaft erwägen?

Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es wichtig, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche so niedrig wie möglich zu halten. 2011 wurden insgesamt rund 108.860 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, 1996 waren es 130.899. Die Schwangerschaftsabbrüche sind weiter rückläufig. Um Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden, werden Informationskampagnen und Materialien zur Sexualaufklärung und Familienplanung gefördert. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erstellt in Kooperation mit Ländern und Beratungsträgern Konzepte zur Sexualaufklärung und entwickelt bundeseinheitliche Aufklärungsmaterialien. So sollen einerseits ungewollte Schwangerschaften vermieden, andererseits aber auch Kinderwünsche realisiert werden können. 

Frauen und Paare haben unterschiedliche Motive für einen möglichen Schwangerschaftsabbruch. Ihnen steht in Deutschland ein flächendeckendes und umfassendes Beratungsnetz verschiedener Träger zur Verfügung. In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung zu allen eine Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar berührenden Fragen. Zum Anspruch auf Beratung gehören u.a. Informationen über bestehende gesetzliche Leistungen und Hilfen für Familien und Kinder – insbesondere solche, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern. 

Die Beratungsstellen für Schwangerschaften und Schwangerschaftskonflikte bieten neben Informationen auch praktische Unterstützung an, z.B. bei Anträgen für finanzielle Mittel, der Wohnungssuche sowie bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Die Beratungsstelle kann außerdem dabei helfen, eine Betreuungsmöglichkeit für das erwartete Kind zu finden.  Familien, die bereits Kinder haben, können sich in dieser besonderen Situation – je nach Bedarf - ebenfalls beraten und unterstützen lassen. 

In der Beratungsstelle kann auch die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden. Über die Bundesstiftung stellt die Bundesregierung jährlich über 92 Mio. Euro zur Verfügung,  um schwangere Frauen in besonderen finanziellen Notlagen unbürokratisch und zielgenau ergänzende finanzielle Unterstützung gewähren zu können. Die Zuschüsse werden für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung und für die Betreuung des Kleinkindes bewilligt. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Hilfen der Bundesstiftung  Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass eine prekäre finanzielle Notlage der schwangeren Frau vorliegt, der Antrag vor der Entbindung gestellt wird und andere Hilfen (z.B. solche nach dem SGB II) nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder nicht ausreichend sind. Mit den ergänzenden Unterstützungsleistungen soll jungen Müttern in finanzieller Problemlage geholfen und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden. Die Mittel der Bundesstiftung wirken in dieser weichenstellenden Anfangsphase gleichzeitig als Türöffner in das Netzwerk früher Hilfen und andere Unterstützungssysteme vor Ort. Durch die gezielte Verknüpfung finanzieller Leistungen mit individueller Unterstützung erhalten werdende Mütter und Väter zu einem frühen Zeitpunkt Informationen und Zugang zu Beratung- und Hilfsangeboten für Eltern und Kind. 

Eine Übersicht über die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen ist auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.familienplanung.de.

Ingo Behnel, Leiter der Abteilung 2, Familie 

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