Stellungnahme des KRFD zum Elterngeld Plus
Antwort des KRFD
Auszug aus unserer Stellungnahme im Wortlaut:
"zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elterngeldgesetz (BEEG) sowie zur Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten nehmen wir, wie gewünscht, Stellung...
1. Elterngeld Plus + Partnerschaftsbonus
Das Elterngeld Plus begünstigt, dass Mütter ihre Berufstätigkeit nach der Geburt eines Kindes früher wieder aufnehmen, und Väter ihre Berufstätigkeit nicht vollständig unterbrechen.
Der Partnerschaftsbonus belohnt darüber hinaus die doppelte Berufstätigkeit der Eltern – am stärksten dann, wenn beide Partner ab dem 9. Lebensmonat ihres Kindes für 10 Monate parallel arbeiten, 4 davon mit einem Stundenkontingent von 25 bis 30 Stunden pro Woche.
Als Interessensvertretung der 1,2 Millionen Familien in Deutschland mit drei und mehr Kindern weisen wir kritisch darauf hin, dass die angestrebte, fast durchgängig doppelte Erwerbstätigkeit der Eltern an der Lebenswirklichkeit und am Lebensentwurf vieler kinderreicher Familien vorbei geht.
Die Möglichkeit, früher in den Beruf wieder ein- bzw. nur teilweise auszusteigen, mag dem beruflichen Fortkommen der Eltern dienen und den Interessen der Arbeitgeber entgegen kommen. Denen der Kinder läuft er zuwider! Denn während das Elterngeld ermöglicht, dass ein Kind in seinen ersten 14 Lebensmonaten durchgängig von einem Elterteil betreut werden kann, macht das Elterngeld Plus – zumal, wenn der Partnerschaftsbonus angestrebt wird – eine zeitweilige Fremdbetreuung zwingend notwendig; wohlgemerkt, eines Kindes im Alter von neun Monaten, ggf. samt seiner zwei oder mehr Geschwister. Nur scheinbar eröffnen Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus mehr Zeit für die Familie: Denn durch die doppelte Teilzeittätigkeit gehen 50 Stunden plus, durch einfache Vollzeittätigkeit 40 Stunden „verloren“. Darüber hinaus ist die halbtägige Doppelpräsenz beider Eltern qualitativ nicht gleichzusetzen mit der ganztägige Einfachpräsenz eines Elternteils.
Der Alltag einer kinderreichen Familie wird durch die Doppelberufstätigkeit der Eltern mit einem Volumen von je 25 bis 30 Stunden pro Woche nicht leichter: Die Stundenzahl ist zu hoch, als dass die Eltern sich tageweise (jeder 2,5 Tage pro Woche) oder nach dem Prinzip „der eine vor- der andere nachmittags“ bei der Kinderbetreuung ablösen könnten. Mit anderen Worten, die Fremdbetreuung der Kinder ist unumgänglich, zieht – bei drei oder mehr Kindern – eine nicht zu unterschätzende Logistik nach sich, und bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung, deren Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen ist. Es überrascht nicht, dass eine Minderheit von nur 3,3 Prozent aller Mütter mit jüngstem Kind zwischen ein und zwei Jahren (unabhängig von der Zahl ihrer Kinder) aktuell eine Teilzeittätigkeit mit 25 bis 30 Stunden ausübt.
Die Gefahr, dass die Karriere eines oder beider Elternteile bei Teilzeiterwerbstätigkeit stagniert, erscheint uns nicht dadurch gebannt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Reduktion ihrer Arbeitszeit haben.
2. Flexibilisierung der Elternzeit
Die Möglichkeit, 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und bis zum vollendeten achten Lebensjahr eines Kindes zu nehmen, kommt allen Familien zu Gute und wird von uns ausdrücklich begrüßt. Allerdings geben wir zu bedenken, dass diese Flexibilisierung Eltern für Arbeitgeber unattraktiv machen könnte.
3. Neuregelung des Elterngelds bei Mehrlingsgeburten
Den Spruch des Bundessozialgerichts halten wir für richtig, die Beibehaltung des Mehrlingszuschlags von 300 Euro pro Kind sowie die Aufstockung der Partnermonate von zwei auf vier für fair."