Stellungnahme zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz vom 13. März 2019
Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) verfolgt mit großem Interesse die Diskussion über die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Aufnahme sogenannter Kinderrechte entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention von 1990 in das deutsche Grundgesetz. Angesichts diverser Formen von Benachteiligung und Gefährdungen von Kindern unterstützt der KRFD ausdrücklich jegliche Bemühungen für einen besseren Schutz der Rechte aller Kinder vom Beginn ihres Lebens an und plädiert für eine Stärkung der diese Rechte wahrenden Institutionen, von denen die Familie an erster Stelle steht.
Hierbei muss es aus Sicht des KRFD vor allem darum gehen, nachhaltig und zukunftsorientiert zu handeln und die Generationengerechtigkeit als einer wesentlichen Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts zu stärken. Entscheidungen, die ohne Berücksichtigung der Belange von Kindern und Folgegenerationen aber mit erheblichen Folgewirkungen für ihre Zukunft gefällt werden, sind angesichts der auf Deutschland zukommenden gesellschaftlichen Herausforderungen inakzeptabel. Zweifelsohne sind aus diesem Grundsatz auf den verschiedenen Ebenen staatlichen und gesellschaftlichen Handelns differenzierte Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Diskussion über die Rechte von Kindern muss als eine Möglichkeit begriffen werden, einen Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit in Deutschland zu leisten. In diesem Zusammenhang weist der KRFD auch auf die Vorschläge zur Einführung einer Staatszielbestimmung zum Schutz der nachfolgenden Generationen hin, die für den Schutz der Kinderrechte in besonderer Weise hilfreich wäre.
Zugleich nimmt der KRFD die zahlreichen kritischen Bewertungen zur Kenntnis, die dem Vorhaben einer Änderung des Grundgesetzes entgegengebracht werden. Wenn es zutrifft, dass bezüglich der Grundrechte von Kindern keine verfassungsrechtliche Schutzlücke besteht und insbesondere das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) bereits jetzt vollumfänglich auch Kindern zukommt, so muss im Zuge einer Grundgesetzänderung ausgeschlossen werden, dass unter dem Vorwand einer Stärkung der Kinderrechte das
Info: Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vertritt und fördert 1,4 Millionen Familien in Deutschland, die mit drei und mehr Kindern einen eigenen Beitrag zur „bunten Familienwirklichkeit“ unseres Landes leisten. Mehr als jedes vierte Kind in Deutschland stammt aus einer kinderreichen Familie. Gleichzeitig fehlen uns die kinderreichen Familien: Sie spielen eine entscheidende Rolle beim demografischen Wandel. Der KRFD wurde vor acht Jahren gegründet und hat bereits an die 30.000 Eltern mit ihren Kindern als Mitglieder. Über konkrete Hilfestellungen hinaus setzt sich der Verband dafür ein, die Rahmenbedingungen für Familien mit drei und mehr Kindern zu verbessern; dazu gehören nicht nur Wahrnehmung und Akzeptanz Kinderreicher in der Gesellschaft, sondern auch und vor allem deren Leistungsanerkennung. Der KRFD ist politisch und konfessionell unabhängig und als gemeinnützig anerkannt.