KRFD nimmt Stellung
BVerfG prüft Wichtung der Sozialversicherungsbeiträge
Mönchengladbach/Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe (BVerfG) hat den KRFD erneut um eine Stellungnahme zu einem aktuellen Verfahren der verfassungsgemäßen Wichtung der Beiträge zur Sozialversicherung angefragt. Bei diesem Verfahren geht es ebenfalls um eine Neubetrachtung der aktuellen Belastung von Eltern mit Beiträgen und der Frage ihrer verfassungsgemäßen Berechtigung.
Wir dokumentieren hier die Stellungnahme von Prof. Dr. Christian Seiler aus dem Jahr 2019. Es ist uns gelungen, für unsere aktuelle Stellungnahmen den renommierten Demographen Prof. Dr. Herwig Birg zu gewinnen.
Gutachten von Prof. Dr. Christian Seiler
