Stellungnahme zum Gesetzentwurf bzgl. Elterngeld/Elternzeit

Elterngeldreform - gute Ansätze, aber nicht ausreichend

Als Verband hatten wir die Möglichkeit zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderungs des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Mutterschutzgesetzes Stellung zu nehmen.

Wir weisen vorab darauf hin, dass aufgrund der äußerst knapp bemessenen Frist eine abschließende und in die Tiefe gehende Prüfung des Entwurfs nicht möglich war. Erschwerend kommt hinzu, dass uns keine hinreichend belastbaren Daten und Zahlen zur Verfügung stehen – etwa zur Inanspruchnahme des Elterngeldes nach Kinderzahl, zu den Einkommenskonstellationen im Bemessungszeitraum oder zur Inanspruchnahme des Geschwisterbonus –, die eine valide Folgenabschätzung und Nachvollziehbarkeit erlauben würden. Die nachfolgenden Ausführungen verstehen sich daher als vorläufige Einschätzung. Wir behalten uns ausdrücklich vor, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ergänzend Stellung zu nehmen, und regen an, entsprechende Auswertungen zur Verfügung zu stellen.

Unsere vollständige Stellungnahme als PDF.
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Die Positionen des KRFDs in Kurzform:

Der KRFD erkennt wichtige Verbesserungen im Vergleich zum ersten Entwurf im Sommer an:

  • erstmalige Anhebung des Mindest-/Höchstbetrages seit 2007
  • Beibehaltung der Bezugsdauer von insgesamt 14 Monaten
  • Wiederermöglichung des parallen Bezugs durch beide Elternteile
  • Verlängerung des Geschwisterbonus
  • Einbeziehen der Kinderzahl als Erhebungsmerkmal in die Elterngeld-Statistik
  • angestrebte Verwaltungsvereinfachung

Gleichzeitig bleiben folgende Kritikpunkte:

  • Staffelung der Ersatzrate setzt Leitbild der doppelten Vollzeiterwerbstätigkeit voraus (Modell entspricht nicht der Lebensrealität vieler Famillien - insbesondere mit mehreren Kindern)
  • Einseitige Begünstigung von Familien, die das Doppelverdienermodell wählen (Beeinflussung der Wahlfreiheit der Elten im Bezug auf Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit)
  • keine Berücksichtigung von Geschwistern jenseits gewisser Altersgrenzen
  • prozentuale Kopplung des Geschwisterbonus an das Elterngeld


Der KRFD regt folgendes an:

  • Ausarbeitung einer Folgenabschätzung, die ausdrücklich nach Kinderzahl differenziert
  • Prüfung von Ausnahme- oder Härtefallregelungen für kinderreiche Familien und Familien mit einem Kind mit Behinderung
  • Geschwisterbonusregelung, die nicht vom gewählten Erwerbsmodell abhängt, z.B. durch angemessenen Festbetrag
  • zukünftig regelmäßige Anpassung der Mindest-/Höchstbeträge an die Preisentwicklung

 

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