Beitragsfreie Mitversicherung aus Kostengründen streichen?
Im März hat die Expertenkommission für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Eingriffe in Milliardenhöhe vorgeschlagen, um steigende Ausgaben zu bremsen und neue Beitragserhöhungen zu vermeiden. Das Gremium legte einen Bericht mit 66 Empfehlungen vor, darunter die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung nicht berufstätiger Ehepartner.
Nach Bekanntgabe dieser Empfehlungen haben wir uns am 26. März an die Kommission gewendet, um unsere Sicht zu ihren Vorschlägen darzulegen. Ebenso haben wir unser Positionspapier an verantworliche Politikerinnen und Politiker versendet.
Positionspapier kostenlose Mitversicherung
Unsere Vorschläge für eine faire Lösung:
Als Reaktion auf den Ende April vorgelegten Gesetzentwurf zur Reformierung der gesetzlichen Krankenkasse haben wir uns mit unseren Ideen zu einer Regelung der beitragsfreien Mitversicherung an die Bundestagsabgeordneten gewandt. Wir haben zwei verschiedene Lösungsvorschläge unterbreitet, die die Realität von Mehrkindfamilien berücksichtigen.
Die Dauer der beitragsfreien Mitversicherung des nicht oder eingeschränkt erwerbstätigen Elternteils sollte sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder staffeln. Damit wird der tatsächlichen Lebensrealität von Familien Rechnung getragen, in denen mit steigender Kinderzahl sowohl der Betreuungsaufwand als auch die Einschränkung der Erwerbstätigkeit strukturell zunehmen. Kindererziehung ist nicht nur private Entscheidung, sondern ein verfassungsrechtlich geschützter und gesellschaftlich notwendiger Auftrag. Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes stellt klar: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Eine einheitliche Altersgrenze für den Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung wird der Mehrkindrealität nicht gerecht. Sie benachteiligt diese Familien und setzt Fehlanreize zulasten derjenigen, die in besonderem Maße Verantwortung für die nächste Generation übernehmen.
Die vorgeschlagene Staffelung lautet:
- 1 Kind: beitragsfreie Mitversicherung bis zum vollendeten 7. Lebensjahr des Kindes
- 2 Kinder: beitragsfreie Mitversicherung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes
- 3 Kinder: beitragsfreie Mitversicherung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes
- 4 und mehr Kinder: beitragsfreie Mitversicherung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des jüngsten Kindes
Als zweiten Vorschlag empfiehlt der Verband, dass der Staat die Krankenversicherungsbeiträge des nicht oder eingeschränkt erwerbstätigen Elternteils ab dem dritten Kind vollständig übernimmt, und zwar bis das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Eltern, die drei oder mehr Kinder großziehen, erbringen eine gesellschaftliche Leistung, die weit über das private Maß hinausgeht. Sie sind es, die die künftigen Beitragszahler aller Sozialversicherungssysteme hervorbringen. Es wäre daher folgerichtig, dass das Gemeinwesen, das von dieser Leistung unmittelbar profitiert, im Gegenzug den Versicherungsschutz dieser Eltern übernimmt. Wer drei oder mehr Kinder großzieht, handelt nicht allein im eigenen Interesse, sondern im Interesse des Gesamtsystems.
Unsere Pressemitteilungen zu diesem Thema
Neben den Schreiben an die Entscheidungstägerinnen und Entscheidungsträger haben wir zu verschiedenen Zeitpunkten des Reformprozesses Pressemitteilungen formuliert und verschickt: