Reform der Familienmitversicherung: Kinderreiche Familien tragen den Generationenvertrag und werden im Reformentwurf nicht gesehen
PRESSEMITTEILUNG
Reform der Familienmitversicherung: Kinderreiche Familien tragen den Generationenvertrag und werden im Reformentwurf nicht gesehen
Mönchengladbach, den 21.04.2026.
Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) kritisiert die geplante Reform der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Insbesondere die vorgesehene Regelung, die Mitversicherung des nicht oder geringfügig erwerbstätigen Elternteils bereits mit dem Grundschuleintritt des jüngsten Kindes zu beenden, geht an der Lebenswirklichkeit von Familien mit drei und mehr Kindern vorbei.
Der Generationenvertrag, auf dem unser Sozialversicherungssystem beruht, funktioniert nur, solange genug Menschen nachwachsen, die künftig Beiträge in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. „Zwei Kinder sichern statistisch je einen Elternteil ab. Wer drei oder mehr Kinder großzieht, bringt darüber hinaus künftige Beitragszahler in das System ein, die die Versorgung anderer – auch kinderloser oder kinderarmer – Haushalte im Alter mitfinanzieren werden. Diese Leistung ist gesellschaftlich unverzichtbar. Sie findet in der aktuellen Reformdebatte jedoch keine angemessene Berücksichtigung“, stellt Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbandes, fest.
Mehrkindfamilien unterscheiden sich grundlegend von kleineren Haushalten: Mit jedem weiteren Kind steigen Betreuungsaufwand, Organisation und Zeitbelastung. In der Folge reduziert ein Elternteil häufig seine Erwerbstätigkeit. Der Hinweis, ein Midijob könne diese strukturelle Realität auffangen, verkennt die Situation vieler Familien. „Es ist nicht Aufgabe des Staates, Familien durch finanzielle Nachteile in Erwerbsmodelle zu drängen, die ihrer Lebensrealität nicht entsprechen“, so Müller.
Der KRFD hält den Zeitpunkt des Grundschuleintritts für deutlich zu früh. Kinder in diesem Alter benötigen weiterhin intensive Betreuung, die sich in Mehrkindfamilien zusätzlich vervielfacht. Eine realistische Rückkehr in eine umfassendere Erwerbstätigkeit ist häufig erst möglich, wenn das jüngste Kind achtzehn Jahre alt ist. Der Verband fordert daher, diese Altersgrenze als Mindeststandard festzulegen.
Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine Beitragsstaffelung nach Kinderzahl aus. Familien, die ab dem dritten Kind zusätzliche künftige Beitragszahler in das System einbringen, sollten durch einen reduzierten Beitragssatz auf das Partnereinkommen entlastet werden. Dr. Müller dazu: „Das ist keine Forderung nach Sonderbehandlung, sondern die sachlich begründete Konsequenz aus dem Prinzip des Generationenvertrags: Wer mehr in das System einzahlt – und dazu muss auch Erziehungsleistung zählen – darf erwarten, dass dies anerkannt wird.
Der Verband erkennt den Reformbedarf im Gesundheitssystem ausdrücklich an. Eine Lastenverteilung, die ausgerechnet kinderreiche Familien stärker belastet, widerspricht jedoch dem Prinzip der Beitragsgerechtigkeit. „Wer die Zukunft des Systems sichert, darf nicht zusätzlich belastet werden“, so Dr. Müller.
Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,6 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von Mehrkindfamilien, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich.
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Dr. Laura Schlichting
Referentin des Bundesvorstandes
Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
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