KRFD-Pressemitteilung: Wohngeldkürzung trifft Mehrkindfamilien doppelt und dreifach und löst eine Kettenreaktion aus, die die Teilhabe von Kindern massiv erschwert

Wohngeldkürzung trifft Mehrkindfamilien doppelt und dreifach und löst eine Kettenreaktion aus, die die Teilhabe von Kindern massiv erschwert

PRESSEMITTEILUNG
 

Mönchengladbach, den 03.09.2026.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD) warnt vor den Folgen der geplanten Wohngeldreform für Familien mit drei und mehr Kindern. Was für kleine Haushalte eine Kürzung ist, wird für Mehrkindfamilien zur Kettenreaktion. Diese liegen mit ihrem Einkommen häufig knapp oberhalb der Grundsicherungsschwelle. Sie sind damit exakt die Gruppe, die nach den Plänen aus dem Bezug herausfallen soll.

„Der Wohngeldbescheid ist für viele Familien der Schlüssel zu weiteren Leistungen. Wer ihn verliert, verliert nicht nur die Wohnkostenhilfe, sondern auch den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Damit einhergehen u.a. Zuschüsse für Klassenfahrten, Sportvereine und Freizeitgestaltungen, das kostenlose Mittagessen in der Schule, die Schülerbeförderung, der Zuschuss zur Nachhilfe und die Schulbedarfspauschale zum Schuljahresbeginn. Diese Kaskade ist bisher in keiner Folgenabschätzung der Regierung abgebildet“, sagt die Vorsitzende des Verbandes, Dr. Elisabeth Müller.

Die Kettenreaktion endet dort nicht. Mit dem Nachweis über BuT-Leistungen erhalten Familien in vielen Kommunen automatisch einen Vergünstigungspass, der Musikschulbeiträge, Ferienpässe, Bibliotheksgebühren sowie Eintritte in Zoo, Oper und Theater erheblich reduziert. Auch die Landeszuschüsse zur Familienerholung, die Familien in mehreren Bundesländern alle zwei Jahre in Anspruch nehmen können, sind faktisch an den Nachweis geringen Einkommens gekoppelt. Ein einziger Bescheid entscheidet damit über ein ganzes Bündel von Teilhabemöglichkeiten.

In einer neunköpfigen Familie aus unserem Verband – ein frisch gebackener Abiturient, ein Kleinkind sowie fünf Schulkinder – summiert sich der drohende Wegfall auf durchschnittlich 1.800 Euro pro Monat, zusammengesetzt aus: 600 Euro Wohngeld, 1.000 Euro Leistungen aus dem BuT und 200 Euro Musikschulermäßigung. Dabei schöpft die Familie nicht einmal alle Möglichkeiten des BuT aus: Weder Schülerbeförderung noch Nachhilfe werden in Anspruch genommen.

Wer bei diesen Familien am Wohngeld kürzt, kürzt in Wahrheit bei der Bildungsteilhabe der Kinder. Denn gespart wird dort, wo es scheinbar geht, nämlich bei der Klassenfahrt, an der das Kind dann nicht teilnehmen kann. „Allein die Klassen- und Kursfahrten eines einzigen Schuljahres belaufen sich bei uns auf 2.500 Euro. Zwei dieser Zahlungen wurden im selben Monat zum Schuljahresbeginn fällig. Das ist der Monat, in dem ohnehin Arbeitshefte, Schulbedarf, Klassenkassenbeiträge und Elternumlagen für alle Kinder zusammenkommen. Die Schulbücher sind dank Wohngeldbescheid gebührenfrei ausgeliehen. Genau diese Befreiung fiele mit dem Bescheid ebenfalls weg“, berichtet uns die betroffene Mutter.

„Ich habe einen Ausbildungsberuf, egal was ich tue, ich würde 1.800 Euro nicht mal annähernd reinverdienen können. Mein Mann ist auf der höchsten Gehaltsstufe. Eine Beförderung ist nicht mehr möglich. Mit dem Wegfall von 1.800 Euro monatlich werden wir direkt an den Kindern sparen müssen. Und das ist keine Teilhabe mehr und keine Chancengerechtigkeit. Für eine große Familie wie unsere sind solche Beträge keine Ausnahme, die man einmal überbrückt. Sie fallen permanent an. Sie sind faktisch Fixkosten, nur tauchen sie in keiner Wohngeldformel auf. Ähnliche Auswirkungen bestehen beim Wegfall des Kindersofortzuschlags. Kleine Beträge mit drastischen Auswirkungen.“

Familien, die aus dem Wohngeldbezug herausfallen, fallen häufig ins Leere: Sie können den Wegfall der Leistungen weder durch Mehrarbeit noch durch beruflichen Aufstieg kurzfristig kompensieren. Eine Kürzung trifft diese Familien daher unverhältnismäßig hart. Der KRFD fordert deshalb, die geplanten Kürzungen beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag zurückzunehmen. Sollte dies aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich sein, sollte zumindest der Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) ab dem dritten Kind einkommensunabhängig gewährleistet werden.

Der Gesetzentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Der KRFD appelliert daher an die Abgeordneten, die besondere Betroffenheit kinderreicher Familien in den weiteren Beratungen dringend zu berücksichtigen.

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wohngeldes sieht ab dem 1. Januar 2027 eine geänderte Berechnungsformel, das Aussetzen der turnusmäßigen Fortschreibung und eine Halbierung der Heizkostenkomponente vor. Genau hier liegt das Problem: Die Heizkostenkomponente bemisst sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Ihre Halbierung trifft einen bspw. Fünfpersonenhaushalt in absoluten Zahlen um ein Vielfaches härter als einen Einpersonenhaushalt, ohne dass dies in der politischen Debatte bisher eine Rolle spielt.


Aufschlüsselung Kosten für fünf Schulkinder:

Fahrt Kosten
Kursfahrt Oberstufe 700€
Skifahrt, 7. Klasse 700€
Studienfahrt London, 10. Klasse 500€
Klassenfahrt, 8. Klasse 300€
Klassenfahrt, 5. Klasse 300€
Summe 2.500€

 


Über den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden; vertritt 1,6 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für ihre Interessen ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von Mehrkindfamilien, die sich untereinander unterstützen und die Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist konfessionell ungebunden und überparteilich.

Pressekontakt

Dr. Laura Schlichting
Referentin des Bundesvorstandes
Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Korschenbroicher Str. 83
41065 Mönchengladbach
presse@kinderreiche-familien.de
https://www.kinderreichefamilien.de/willkommen
Instagram: kinderreichefamilien

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