Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Regelung des Elterngeldes für Zwillinge vom 12.02.2014

Folgendes Anliegen wurde in Bezug auf die Regelung des Elterngeldes der Zwillinge an uns aus Baden-Württemberg herangetragen:
"Von der Rechtsprechung am 27. Juli 2013 habe ich erst am 06.01.2014 auf Ihrer Internetseite gelesen. Sofort habe ich am 07.01.2014 einen Ergänzungsantrag an die L-Bank gesendet. Meine Zwillinge sind am xx.05.2009 geboren, somit war die Abgabefrist für Kinder die 2009 geboren sind der 31.12.2013. Da ich aber erst am 06.01.2014 von dem Gesetz erfahren habe. Erstattet mir die L-Bank lediglich noch die Zeiten für das Jahr 2010. Gegen diesen Bescheid habe ich sofort Widerspruch eingelegt und darum gebeten, Sie mögen doch bitte den Sachverhalt nochmals prüfen und mir eine Fristverlängerung einräumen."
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