D1 Führerschein

D1 Führerschein

Seit April 2024 ist die Sonderregelung für den Führerschein D1 gestrichen. Was einst eine wichtige Erleichterung für kinderreiche Familien war, ist nun passé. Wer ein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren möchte, braucht den D1-Führerschein – und der ist teuer, zeitaufwendig und organisatorisch eine echte Herausforderung.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fakten und Hintergründe.

Allgemeine Änderungen

Was hat sich im April 2024 geändert?

Die bisherige Ausnahmeregelung für Familienfahrzeuge, der sogenannte Führerschein D1, wurde gestrichen. Bisher galt für kinderreiche Familien eine Ausnahmeregelung, ausgestellt von der Bezirksregierung Detmold im Jahr 2014. Aufgrund der Anpassung an geltendes EU-Recht ist diese Regelung nunmehr hinfällig.

Warum ist die Situation für kinderreiche Familie so schwierig?

  • Die Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie wurde auf ein sehr hohes Niveau angehoben.
  • Zeit-, Kosten- und Nervenaufwand für einen D1-Führerschein sind massiv gestiegen.
  • Es gibt kaum Fahrschulen mit passenden Fahrzeugen für die D1-Ausbildung.
  • Massive Ungleichbehandlung von Familien aufgrund ihrer Größe.
Fahrzeugtypen & rechtliche Einordnung

Was ist der Unterschied zwischen M1 und M2?

  • M1: Fahrzeug zur Personenbeförderung mit max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrersitz (z. B. Ford Transit in PKW-Version)
  • M2: Kleinbusse mit mehr als 9 Sitzplätzen – hierfür ist ein D1-Führerschein erforderlich

Darf ich einen Ford Transit mit 9 Sitzen fahren?

  • Ja, mit Führerscheinklasse B, solange das Fahrzeug als M1 zugelassen ist.

Was ist, wenn im Fahrzeug 12 Sitze eingebaut sind, aber nur 9 eingetragen im Fahrzeugschein?

  • Die Nutzung weiterer Sitzplätze ist nicht erlaubt, solange sie nicht offiziell durch einen Kfz-Sachverständigen zugelassen und eingetragen sind. → Fahrzeugpapiere müssen angepasst werden.

Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug als M1 oder M2 eingestuft ist?

  • Eintragung im Fahrzeugschein unter J prüfen! (ggf. einsenden oder beim Hersteller anfragen)
Führerschein D1: Voraussetzungen & Ablauf

Was brauche ich für den Erwerb des D1-Führerscheins?

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorhandener Klasse B Führerschein
  • Erste-Hilfe-Kurs (9 UE) – neu auch für ältere B-Führerscheine
  • Ausnahme: Mediziner, Gesundheitsberufe, Rettungsschwimmer in Silber/Gold
  • Sehtest
  • Erweiterter Gesundheitscheck
  • Reaktionstest
  • Führungszeugnis (keine schweren Straftaten)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister

Wie lange ist ein Busführerschein gültig?

  • 5 Jahre, danach Verlängerung nach Antrag (§ 24 FeV)

Was kostet der D1-Führerschein?

  • Zwischen 4.500 € und 6.000 € (je nach Region, Fahrzeug, Angebot)

Wie lange dauert die Ausbildung?

  • 3 bis 6 Monate, abhängig von Verfügbarkeit und Behördenlaufzeiten
Fahrstunden & Prüfung

Wie viele Fahrstunden sind nötig für D1 bei vorhandenem B-Führerschein?

  • 16 Grundausbildung, 8 Überland, 4 Autobahn, 4 Nachtfahrten
  • Theoretisch: 10 Doppelstunden
  • Praktische Prüfung: 85 Minuten

Was gilt für D1E (Anhänger)?

  • Mindeststunden: 4 Überland, 3 Autobahn, 1 Nachtfahrt

Wo kann die Prüfung gemacht werden?

  • Theorie: bundesweit
  • Praxis: nicht überall – vorher klären!

Was passiert bei der Theorieprüfung?

  • 35 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte
  • Zwei Fehler der Wertigkeit 5 → automatisch durchgefallen

Darf ich mit einem C1-Transporter die Prüfung machen?

  • Nein, D1-Prüfung braucht ein passendes Fahrzeug (5–8 m Länge)

Muss das Fahrzeug des Prüflings Doppelpedale haben?

  • Ja, wenn es für die Fahrschule genutzt wird
Fahrschulen & Fahrzeuge

Wo finde ich Fahrschulen für D1?

  • Liste z. B. bei den örtlichen Aufsichtsbehörde
  • Problem: Kaum Fahrschulen mit passenden Fahrzeugen

Gibt es Kooperationslösungen mit sozialen Trägern?

  • Ja, z. B. gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen (Doppelpedale-Umbau möglich)
Fahrzeugumbau & Zulassung

Wie kann ich ein N1-Fahrzeug zu einem M1 umbauen?

  • Nur über Herstellerfreigabe (Bremsen, Gurte, Sitzplätze etc.)
  • In NRW derzeit ggf. nur über behindertengerechten Umbau realisierbar
  • Anfrage an den Fahrzeughersteller notwendig

Was ist bei der Versicherung zu beachten?

  • Bei M1: Auszug aus dem Fahrzeugschein mit geänderter Sitzanzahl an Versicherung senden
  • M2 kann zur Rückstufung der SF-Klasse führen
  • Beispiel: Ford Transit M2 → SF 0 = hoher Einstieg (nur wenige Versicherungen vorhanden, die üblichen Kfz-Versicherungen bieten M2-Versicherungen nicht an)
Perspektive & politische Ansätze

Ist eine politische Lösung in Sicht?

  • Gespräche mit Politikerinnen und Politikern, um drauf zu sensibilisieren
  • kurzfristig wird es – zu unserem großen Bedauern – keine Lösung geben

Antwort des Bundesministeriums für Verkehr

Der Vollzug des Fahrerlaubnisrechts liegt in der Verantwortung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Seitens des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) können daher nur Aussagen zur allgemeinen Rechtslage getroffen werden.

Grundsätzlich ist für das Führen von Kraftfahrzeugen, die für die Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 erforderlich.

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen der Klasse 3, die vor dem 31.12.1998 erteilt worden sind, wird die nationale Schlüsselzahl 179 zugeteilt. Diese erweitert die Fahrerlaubnisklasse B national auf die Fahrerlaubnisklasse D1 für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden. Die bisher so umgestellten Fahrerlaubnisse haben, sofern nicht im Einzelfall ein Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt, weiterhin Gültigkeit.

Durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden wurden im Einzelfall darüber hinaus gehende – befristete oder unbefristete – Ausnahmegenehmigungen erteilt. Inwieweit diese weiterhin Gültigkeit haben, kann seitens des BMV nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit der Behörde, die die Ausnahme erteilt hat, erforderlich.

Zusatzinformationen

Was bedeutet ECE R44-04?

  • Technische Norm für Kindersitzsysteme im Fahrzeug